Mehraufwand wegen Lieferengpässen

50 Cent: Wann kommt der Engpass-Bonus? Patrick Hollstein, 21.12.2022 15:06 Uhr

Apotheken müssen auf den Engpass-Bonus von 50 Cent wohl noch warten. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Im Zusammenhang mit den Lieferengpässen sind es derzeit vor allem die Apotheken, die mit ihrem Einsatz die Versorgung der Patientinnen und Patienten sichern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den Mehraufwand honorieren – allerdings ist der Aufschlag von 50 Cent nicht nur viel zu niedrig, sondern er kommt womöglich auch viel zu spät. Denn erst einmal müsste die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geändert werden.

„Für Arzneimittel, für die der Beirat eine versorgungskritische Lage festgestellt hat und für die die Apotheke eine Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt halten muss, wird den Apotheken eine Aufwandspauschale in Form eines in der AMPreisV verankerten Zuschlags in Höhe von 0,50 Euro vergütet“, heißt es im gestern veröffentlichten Eckpunktepapier.

Abgesehen davon, dass der Beirat bislang gerade keinen Versorgungsengpass erklärt hat, wird in den Eckpunkten also explizit auf die AMPreisV verwiesen. Diese wird aber laut § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) im Einvernehmen mit dem BMG und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Lediglich der Festzuschlag dürfte ohne Zustimmung des Bundesrats „entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“ angepasset werden – was aber bekanntlich seit Jahren nicht passiert.

Einen Schnellschuss, wie in Corona-Zeiten teilweise üblich, wird es vermutlich also schon aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfs nicht geben.

Dazu kommt, dass die Voraussetzungen für den Zuschlag von 50 Cent erst einmal definiert werden müssen. Denn in der Regel sind die Preise laut AMPreisV an die Packung gekoppelt – und nicht an einen wie auch immer nachgewiesenen Anruf beim Arzt.

Preise für besondere Leistungen

Zwar regelt die AMPreisV neben den Spannen für Fertigarzneimittel und den Aufschlägen bei Rezepturen auch „Preise für besondere Leistungen der Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln“. Dies schlägt sich allerdings bislang nur in § 8 zur Sonderbeschaffung nieder. Demnach sind „unvermeidbare Kosten der Beschaffung von Arzneimitteln“, etwa Telegrammgebühren, Fernsprechgebühren, Porti oder Zölle, gesondert zu berechnen. Dies gilt wiederum nur für Präparate, die „üblicherweise weder in Apotheken noch im Großhandel vorrätig gehalten werden“, und erfordert die „Zustimmung des Kostenträgers“. Keine wirkliche Blaupause also.

Noch haben sich weder BMG noch BMWK zu Details oder einem möglichen Zeitplan geäußert. „Wie der Minister in seinem Statement betont hat, handelt es sich um ein sehr komplexes Vorhaben. Einen genauen Zeitplan für den weiteren Prozess kann ich Ihnen noch nicht nennen“, so eine BMG-Sprecherin auf Nachfrage. Je später die Regelung umgesetzt wird, desto später können die Apotheken den Zuschlag abrechnen.

Dazu kommt, dass etwaige Dokumentationspflichten wohl noch zwischen den Rahmenvertragspartnern geklärt werden müssten. „Das können wir nicht, da zum jetzigen Zeitpunkt eine klare rechtliche Grundlage für die Übernahme zusätzlicher Kosten noch fehlt“, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands auf Nachfrage.

 

Mehr Rezepturen bitte!

So bleibt aus den Eckpunkten im Grunde nur die Forcierung von Rezepturen als kurzwirksame Maßnahme übrig. „Die Apotheker werden angehalten, mehr Zubereitungen selbst herzustellen. Das geschieht in Deutschland bisher zu wenig“, so Lauterbach. Eigentlich sei genügend Wirkstoff da, aber Ärzte und Apotheker scheuten sich. Als Grund nannte er Regresssorgen der Ärzte und Unsicherheiten bei den Apotheken. Lauterbach sprach von einer „gegenseitigen Blockade“. Aber: „Das werden wir klären.“ Rezepturen würden von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen, „sodass diese Anfertigungen stattfinden können“.

Gestern habe er ein entsprechendes Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband geschickt. „Darin bittet Minister Lauterbach die Beteiligten, die Empfehlungen des Beirates zu Liefer- und Versorgungsengpässen beim BfArM zur Rezeptur- beziehungsweise Defekturherstellung der betroffenen Arzneimittel in Apotheken weiterzuleiten“, so eine Sprecherin. „Krankenkassen sollten die mit dieser Maßnahme entstehenden höheren Kosten erstatten und die entsprechenden Verschreibungen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Praxen gesondert berücksichtigen.“

Lauterbach hatte auch angekündigt, man werde die Mehrkosten bei Präparaten über Festbetrag übernehmen. „Das ist weder für den Arzt noch den Apotheker ein wirtschaftliches Risiko. Diese Kosten werden erstattet.“ Soweit hatten dies die meisten Kassen aber ohnehin schon erklärt.