BSG-Urteil

40 Euro Verzugspauschale für Rezeptur-Retax 29.12.2025 10:12 Uhr

Berlin - 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat im November entschieden, dass Fertigarzneimittel bei der Verarbeitung in Rezepturen nicht anteilig abgerechnet werden müssen, sondern die für die Herstellung benötigte Packung in Rechnung gestellt werden darf – und zwar vollständig, auch dann, wenn sie nicht in vollem Umfang verbraucht wurde. Somit haben Apotheken nicht nur einen Rückzahlungsanspruch, sondern können den Kassen auch die Zinsen und eine Verzugspauschale in Rechnung stellen. Und auch der Apothekenabschlag für den jeweiligen Absetzungsmonat kann zurückgefordert werden. Allerdings bleibt den Apotheken nicht mehr viel Zeit, ihre Forderungen für 2021 geltend zu machen, denn zum Jahresende verjähren die Ansprüche.