Noch kein Tarifabschluss

200 Euro mehr: TGL rät zu Gehaltsanpassung 05.10.2026 13:34 Uhr

Berlin - 

Nach wie vor gibt es im Kammerbezirk Nordrhein keinen Tarifabschluss. Doch jetzt empfiehlt die Arbeitgeberseite den Apothekerinnen und Apothekern, die Vergütung ihrer Beschäftigten zum 1. Oktober anzuheben. Vorgesehen sind feste monatliche Erhöhungen von bis zu 200 Euro.

Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) empfiehlt ihren Mitgliedsapotheken in Nordrhein, die Vergütung ihrer Beschäftigten zum 1. Oktober anzuheben. Vorgesehen sind feste monatliche Erhöhungen von 200 Euro für PKA sowie von 120 Euro für PTA, angestellte Approbierte, Pharmazieingenieure/Apothekerassistenten und Apothekenassistenten. Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) sollen 150 Euro mehr erhalten, PTA- und PKA-Praktikant:innen 100 Euro mehr.

Damit erhalten PKA – je nach Berufsjahren – rund 8 Prozent mehr, während die Vergütung bei Approbierten um knapp 3 Prozent und bei PTA um rund 4 Prozent steigt. Bei PhiP steigen die Gehälter um 13,64 Prozent, bei PTA- und PKA-Praktikant:innen um 10,53 beziehungsweise 11,76 Prozent.

„Wir wollen eine zeitnahe Verbesserung der Vergütung ermöglichen. Unsere Empfehlung würdigt die Arbeit der Beschäftigten und berücksichtigt zugleich, welche Belastungen die Apotheken wirtschaftlich tragen können“, erklärt Sebastian Berges, 2. Vorsitzender der TGL.

„Ein fester Erhöhungsbetrag wirkt bei niedrigeren Gehältern prozentual stärker: 120 Euro entsprechen bei 2500 Euro einem Plus von 4,8 Prozent, bei 4000 Euro beträgt das Plus dagegen 3,0 Prozent. Bei gleichem Erhöhungsbetrag bleiben die absoluten Gehaltsabstände unverändert“, erläutert Berges die Empfehlung.

Die TGL wolle damit verhindern, dass sich die Gehaltsschere weiter öffne. Gleichzeitig ging es darum, das Honorar insbesondere für PKA vom Mindestlohn abzusetzen. Die überdurchschnittlichen Anhebungen für Auszubildende und Beschäftigte im Praktikum fördere zudem den Nachwuchs und stärke die Attraktivität der Apothekenberufe. „Für die Mitarbeitenden sind feste Erhöhungsbeträge transparenter als prozentuale Anpassungen, die zunächst auf das jeweilige Gehalt umgerechnet werden müssen“, ergänzt der 1. Vorsitzende Constantin Biederbick.

Modellrechnung zeigt Wirkung

Bei einer Modellverteilung von 33 Prozent angestellten Approbierten, 44 Prozent PTA, 20 Prozent PKA und 3 Prozent weiteren Beschäftigten ergibt sich bei vollständiger zusätzlicher Zahlung eine monatliche Erhöhung von 136 Euro je Vollzeitäquivalent. Dies entspricht in der Modellrechnung durchschnittlich rund 4,6 Prozent. Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten sind darin nicht enthalten.

Für zehn angestellte Vollzeitäquivalente steigt die Grundgehaltssumme damit um 1360 Euro monatlich beziehungsweise 16.320 Euro über zwölf Monate. Hinzu kommen ein 13. Monatsgehalt, gegebenenfalls höhere Sonderzahlungen und Arbeitgeberabgaben. Laut Berges beschreibt das Modell keine statistisch nachgewiesene Durchschnittsapotheke. Die tatsächliche Belastung hänge insbesondere von Personalstruktur, Arbeitszeitanteilen und Vergütungsvereinbarungen ab.

Die Beträge gelten für alle Berufsjahresstufen bei tariflicher Vollzeitbeschäftigung beziehungsweise Ausbildung; bei Teilzeit anteilig entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit. Wochenarbeitszeit, Urlaubsanspruch und übrige Arbeitsbedingungen sowie bestehende Ansprüche auf Sonderzahlungen und deren bisherige Auszahlungsweise bleiben unverändert.

Tarifabschluss bleibt Ziel

Ziel bleibt laut TGL der Abschluss eines Tarifvertrags. Trotz intensiver Verhandlungen und eines mehrfach verbesserten Tarifangebots habe man bislang aber keine Einigung mit der Adexa erzielen können.

Die Apothekengewerkschaft fordert rückwirkend zum 1. Juli monatliche Sockelbeträge von 250 Euro für PKA und je 200 Euro für die anderen Berufsgruppen. Ein weiterer Urlaubstag ist ebenso Teil der Forderungen wie die zwölfmonatige Laufzeit bis zum 30. Juni 2027.

Aus Sicht der TGL geht dieses Gesamtpaket über eine wirtschaftlich verantwortbare Belastung der Apotheken hinaus. Neben den Gehaltsanhebungen stiegen die Arbeitgeberabgaben. Ein zusätzlicher Urlaubstag verringere die verfügbare Arbeitszeit und könne weitere Kosten verursachen, wenn diese durch zusätzliches Personal oder bezahlte Mehrarbeit ausgeglichen werden müsse. Die kurze Laufzeit würde zudem bedeuten, dass trotz rückwirkend höherer Kosten bereits zum Ende Juni 2027 erneut über eine Tarifanpassung verhandelt werden könnte.

Empfehlung als Orientierung

Die Empfehlung begründe für sich genommen keine Pflicht zur Gehaltsanpassung, unterstreicht Biederbick: „Über die Umsetzung entscheiden die Apothekenleitungen unter Beachtung bestehender tariflicher und arbeitsvertraglicher Ansprüche“. Bei bereits übertariflicher Vergütung führten weder die Empfehlung noch ein späterer Tarifabschluss zwangsläufig zu einer zusätzlichen Erhöhung. Eine mögliche Anrechnung richte sich nach den jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und den Regelungen eines späteren Tarifabschlusses.

Weiter verhandlungsbereit

„Die TGL e.V. verfolgt die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze als oberstes Ziel und keine Gehaltsmaximierung, die dieses Ziel gefährdet“, so die beiden Vorsitzenden. „Dabei berücksichtigen wir einerseits die Interessen der Mitarbeitenden als Ausdruck der Wertschätzung für die Leistungen der Apothekenteams. Andererseits müssen wir betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten im Blick behalten.“

Ziel der TGL sei eine Lösung, die die Arbeit der Beschäftigten angemessen honoriere und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Apotheken berücksichtige. Vor diesem Hintergrund sei die TGL weiterhin verhandlungsbereit.