AOK-Rabattverträge

150 Euro Bonus pro Apotheke Alexander Müller, 28.05.2009 18:34 Uhr

Berlin - 

Apotheker in Sachsen und Thüringen werden für die Umsetzung der AOK-Rabattverträge belohnt. Der Sächsische Apothekerverband und der Thüringer Apothekerverband haben mit der AOK Plus für die Umstellungsphase eine Sondervergütung vereinbart. Wenn sich die Apotheker an die Rabattverträge halten, bekommen sie - je nach Quote - einen Bonus.

Von Juni bis September erhalten Apotheker bei einer Abgabequote von 40 Prozent 100 Euro im Monat. Setzt die Apotheke die Rabattverträge zu 60 Prozent um, kassiert sie 125 Euro, bei 80 Prozent sogar 150 Euro, jeweils plus Mehrwertsteuer. Die Abgabequote bezieht sich allerdings auf die tatsächlich abgegebenen Rabattarzneimittel. Schließt der Arzt aut idem zu oft aus, verhagelt es dem Apotheker die Quote.

Die Kooperation könnte die AOK Plus bis zu 950.000 Euro kosten, wenn sich die rund 1600 Apotheken ausnahmslos an die Rabattverträge halten. Gemessen an den Einsparungen der Kasse aus den Verträgen ist das kein Vermögen, aber die Apotheker dürften sich auch über eine symbolische Anerkennung ihres Mehraufwandes freuen.

Der AOK dürfte es vor allem darum gehen, bei der Abgabe der Rabattarzneimittel eine positive Atmosphäre zu schaffen. Schließlich sollen die Versicherten nicht aus Frust über die Umstellung die Kasse wechseln.

Eine ähnliches Modell haben der Bayerischer Apothekerverein (BAV) und die AOK Bayern vereinbart. In Bayern erhalten die Apotheker einen „Compliancebonus“ in Höhe von 65 Cent bis zu einem Euro pro gewechseltem Präparat. Die genaue Höhe hängt ebenfalls von der Umsetzungsquote der Rabattverträge ab.

Die Generikaindustrie ärgert sich über solche Abmachungen; schließlich finanzieren die Hersteller letztlich solche Prämien. Der Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, Peter Schmidt, hatte vor kurzem vor einem Vertrauensverlust beim Patienten gewarnt, wenn Apotheker dafür bezahlt werden, ein bestimmtes Medikament abzugeben. Außerdem äußerte Schmidt rechtliche Bedenken mit Blick auf das Heilmittelwerbegesetz.