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EU-Versandapotheken
EuGH diskutiert Rx-Boni
Generalanwalt Maciej Szpunar hat seine Schlussanträge vorgelegt. Demnach darf Deutschland ausländischen Versandapotheken nicht verbieten, Rx-Boni zu gewähren.Foto: EuGH
Zwei Stunden lang wurde über ein Bonusmodell der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) mit DocMorris verhandelt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Laut dem Vertreter der EU-Kommission brauchen Versandapotheken Rx-Boni, um Kunden zu gewinnen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Vertreter der Bundesregierung räumte dagegen mit einigen Mythen auf, was das Preisrecht betrifft.Foto: Bundestag / Marc-Steffen Unger
Laut Dr. Claudius Dechamps würde das Preisrecht als Ganzes gefährdet, wenn für Einzelne Ausnahmen gemacht würden.Foto: APOTHEKE ADHOC
DocMorris findet, dass es mildere Mittel gibt, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten.Foto: Elke Hinkelbein
Im Ausgangsverfahren hatte die Wettbewerbszentrale geklagt, hier Rechtsanwältin Christiane Köber.Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Standesvertretung der Apotheker war daher ebenso stark vertreten wie die europäischen Versender.Foto: APOTHEKE ADHOC
Gefühlt wurden nicht Vertreter der Wettbewerbszentrale und der DPV von den EU-Richtern befragt, sondern die ABDA und DocMorris.Foto: APOTHEKE ADHOC
Das OLG Düsseldorf hatte das Verfahren um die Boni für die Parkinson-Vereinigung dem EuGH vorgelegt.Foto: Karl Heinz Meurer / Wikipedia BY CA 3.0
Zuletzt hatte der BGH es in einem anderen Verfahren abgelehnt, sich noch einmal mit Rx-Boni zu beschäftigen und zwei Nichtzulassungsbeschwerden der Versandapotheke abgewiesen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Laut Dr. Elmar Mand dient die Festpreisbindung einer flächendeckenden Versorgung mit pharmazeutischen Dienstleistungen.Foto: Universität Marburg
Das OLG Köln hatte mehrere Boni der Versandapotheke verboten und Revision nicht zugelassen.Foto: Elke Hinkelbein
Die Bundesregierung hat das deutsche Preisrecht in ihrer Stellungnahme an den EuGH verteidigt.Foto: Elke Hinkelbein
Das Argument: Der strukturelle Nachteil der Versandapotheken müsse dadurch ausgeglichen werden, dass für sie die eigenen nationalen Bestimmungen – und damit das Preisrecht – gelten.Foto: EC
Die schwedische Regierung unterstützt in ihrer Stellungnahme dagegen die Position der Bundesregierung. Auch Italien ist eher pro Rx-Preisbindung für alle.Foto: APOTHEKE ADHOC
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV).Foto: APOTHEKE ADHOC
Beim Bonusmodell in Zusammenarbeit mit DocMorris konnten DPV-Mitglieder exklusive Rabatte bei der niederländischen Versandapotheke erhalten – auch auf verschreibungspflichtige Medikamente.Foto: Elke Hinkelbein
Laut DocMorris-Chef Olaf Heinrich gibt es keinen Grund für ein Verbot von Rx-Boni.Foto: Elke Hinkelbein
DocMorris und der Verband der Europäischen Versandapotheken (EAMSP) hatten immer wieder eine Vorlage zum EuGH gefordert, um die Rechtsfrage auf europäischer Ebene zu besprechen.Screenshot
Parallel hatten sich der EAMSP sowie die EAV auch bei der EU-Kommission über das Rx-Boni-Verbot beschwert.Foto: APOTHEKE ADHOC
Im November 2013 schrieb der Vizepräsident der EU-Kommission, Antonio Tajani, an das Ministerium und teilte mit, dass Deutschland gegen die Verpflichtungen aus den EU-Verträgen verstoße.Foto: EU
Die festen Preise werden von der deutschen Regierung auch mit der flächendeckenden Versorgung begründet, die EU-Kommission lässt auch dies nicht gelten.Foto: Elke Hinkelbein
Nach einem Schriftwechsel ist die Kommission allerdings nicht weiter aktiv geworden.Foto: Elke Hinkelbein
Der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte hatte im August 2012 schon entschieden, dass sich auch EU-Versandapotheken hierzulande an die Preisvorschriften halten müssen.Foto: Elke Hinkelbein
Bislang ignoriert DocMorris alle Urteile zu Rx-Boni: Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Versandapotheke noch keines der verhängten Ordnungsgelder bezahlt.Screenshot
Bis heute wartet das für die Ordnungsgelder zuständige LG Köln auf eine Überweisung aus Heerlen.Foto: Elke Hinkelbein
Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas vertritt die Apothekerkammer. Aus seiner Sicht müssen die Kassen die Zusammenarbeit mit DocMorris überdenken.Foto: APOTHEKE ADHOC
Für die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check entschädigte DocMorris seine Kunden mit bis zu 15 Euro Prämie.Foto: Elke Hinkelbein
Wer sein Rezept in die Niederlande schickte oder OTC-Produkte für mehr als 25 Euro kaufte, konnte einen Kleinwagen von BMW gewinnen.Screenshot
DocMorris bot Neukunden bei einer Lieferung von Rx-Arzneimitteln, die länger als 48 Stunden dauerte, einen 10 Euro-Gutschein an.Screenshot
Damit Patienten DocMorris Rezepte schicken, zahlt die Versandapotheke 10 Euro für die Fahrtkosten zum Briefkasten.Foto: Elke Hinkelbein
Die Versandapotheke wollte außerdem ADAC-Mitgliedschaften an das Einlösen von Rezepten koppeln, auch dies wurde untersagt.Foto: ADAC
Zuletzt verrechnete DocMorris Zuzahlungen mit Guthaben. Eingezogen wurde von der Versandapotheke nicht der Rechnungs-, sondern ein sogenannter Zahlbetrag.Foto: Elke Hinkelbein
Das OLG Köln hatte mehrere Boni der Versandapotheke verboten und Revision nicht zugelassen.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt sich erneut mit einer Grundsatzfrage des deutschen Apothekenrechts auseinander – Rx-Boni.
Auslöser des EuGH-Verfahrens war die relativ bescheidene Frage, ob die niederländische Versandapotheke DocMorris Mitgliedern der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) Rx-Boni gewähren darf. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen das Bonusmodell geklagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte dem EuGH vor einem Jahr drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ob es sich beim Rx-Boni-Verbot um eine Maßnahme gleicher Wirkung handelt (Warenverkehrsfreiheit), wie diese zweitens zu rechtfertigen wäre und drittens, wie hoch die Anforderungen an eine solche Feststellung sein müssten.
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