Datenschutz

Merkel will DS-GVO unter die Lupe nehmen APOTHEKE ADHOC, 11.05.2018 10:53 Uhr

Berlin - 

Kurz vor Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) deren Umsetzung noch einmal unter die Lupe nehmen und möglicherweise entschärfen. Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ sagte Merkel auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei, die bisher vorgesehene Umsetzung lasse Probleme entstehen: „Manches ist wirklich eine Überforderung.“

In anderen Ländern, wie etwa Österreich, werde die EU-Vorschrift anders realisiert als in Deutschland. Darüber werde sie nun noch einmal mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beraten. Merkel reagiert damit auf massive Kritik aus Wirtschaft und Verbänden. Auch für Apotheker und Ärzte bringt die neue DS-GVO erhebliche Umstellungen und mehr Bürokratie mit sich.

Die DS-GVO soll ab dem 25. Mai als Reaktion auf Datenskandale, wie etwa bei Facebook, die personenbezogene Daten besser schützen. Dafür wird das Recht der Bürger gestärkt, über sie gespeicherte Daten Auskunft zu erhalten und deren Löschung zu verlangen. Verstöße können hohe Bußgelde nach sich ziehen.

Der ehemalige thüringische Innenminister Jörg Geibert hatte auf der CDU-Veranstaltung nach dem Bericht der „Berliner Zeitung“ kritisiert, Handwerker und Vereine bekämen durch die Verordnung massive Schwierigkeiten, weil sie ohne Genehmigung der Betroffenen keine Daten mehr erfassen könnten. Dies betreffe etwa auch Wettkampf-Ergebnisse in Sportvereinen.

Merkel sagte dem Bericht zufolge: „Natürlich brauchen wir Datensouveränität bei den einzelnen Menschen.“ Die Richtlinie dürfe aber nicht dazu führen, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei. Die Arbeit mit großen Datenmengen, das so genannten Big Data Management, sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und damit zentral für die weitere Entwicklung des Landes.

Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland unterscheide sich wohl auch deswegen von anderen EU-Mitgliedstaaten, weil die Datenschutzbeauftragten hierzulande nicht weisungsgebunden seien, sagte Merkel weiter. In Österreich solle Medienberichten zufolge für Journalisten, Wissenschaftler und Künstler eine weniger strenge Regelung gelten. Ob es allerdings wirklich darum gehen kann, die DS-GVO „zu lockern“, ist allerdings unklar. Bei der Verordnung handelt es sich um geltendes EU-Recht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat. Die Umsetzung ist verpflichtend. Es gibt aber Spielraum bei der Umsetzung, der es den Mitgliedstaaten der EU ermöglicht, einige Punkte weniger streng zu regulieren.

Am 15. Mai ist die DS-GVO noch einmal Thema im EU-Parlament: Dann findet in Brüssel eine gemeinsame Sitzung des EU-Parlaments und der Vertreter der Parlamente der Mitgliedstaaten zum Stand der Umsetzung der DS-GVO statt, die auch als Livestream übertragen werden soll. Dort könnte die Kritik der Wirtschaft und die unterschiedliche Umsetzung noch einmal zur Sprache kommen.