Medizinalcannabis via Privatrezept

Richtig und wirtschaftlich beliefern 20.08.2025 09:00 Uhr

Die Belieferung von Privatrezepten für Medizinalcannabisblüten bietet Apotheken größere Spielräume als die Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Wirtschaftlichkeit hängt hier maßgeblich von einer klugen Einkaufsstrategie ab.

Wirtschaftliche Kalkulation: Mengenrabatte nutzen

Der zentrale Faktor für die Preisgestaltung bei Privatrezepten ist die Möglichkeit, durch Mengenstaffelungen günstigere Apothekeneinkaufspreise (AEK) zu erzielen. Während Fertigarzneimittel im Einkauf einer festen Preisbindung unterliegen, ist dies bei Rezepturstoffen – wie Medizinalcannabisblüten – nicht der Fall.

Bei größeren Abgabemengen kann mitunter von gestaffelten Rabatten profitiert werden. So könnte es z.B. erste Rabatte ab 1kg, weitere ab 2kg und 5kg geben. Jede Reduktion im AEK zahlt sich für die „Privatzahler“ doppelt aus: Aufgrund der vorgegebenen Abrechnungsstruktur führt z.B. bei der Abgabe von unverarbeiteten Medizinalcannabisblüten ein bereits um 0,50€/g geringerer AEK zu einer Ersparnis von 1,00€/g in der Endabrechnung.

Das ist dahingehend bedeutend, da diese Patientengruppe die Arzneimittelkosten komplett selbst trägt. Zudem ermöglicht der moderne Apothekenhandel den Patienten umfassende Preisvergleiche bzw. ein einfaches Ausweichen auf andere Apotheken. Wettbewerbsfähige Preise liefern hier wichtige Argumente und reduzieren effektiv die finanzielle Belastung durch Behandlungskosten.

Eine durchdachte Einkaufsstrategie ist daher essenziell für eine optimierte Belieferung. Denn: Die gesetzlich vorgegebene Abrechnungsstruktur erlaubt keine freie Preiswahl und lässt als einzige Stellschraube für den Abgabepreis den AEK zu. Somit könnte sich ein konzentriertes Portfolio mit größerer Lagerhaltung anbieten. Ebenso führen Direktbestellung bei den Herstellern meist zu den besten Preisen.

Preisberechnung und gesetzliche Zuschläge

Die Taxierung von Medizinalcannabisblüten auf Privatrezept erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und unterscheidet sich je nach Verarbeitung:

  • Unverarbeitete Medizinalcannabisblüten: AEK/g + 100% Fixzuschlag (§4 AMPreisV) + 19% Mehrwertsteuer
  • Medizinalcannabisblüten in Zubereitung (z.B. zur Inhalation nach NRF 22.12/22.13): AEK/g + 90% Fixzuschlag (§5 AMPreisV) + 19% Mehrwertsteuer

Der Apothekeneinkaufspreis beeinflusst somit direkt den Abgabepreis.

E-Privatrezept: Weniger bürokratische Hürden

Die Belieferung von E-Privatrezepten gestaltet sich einfacher als bei Kassenrezepten. Ein Vorteil ist, dass die Umwandlung von Freitextverordnung zu Rezepturverordnung nicht zwingend notwendig ist. Das kann ca. 5 Minuten pro Rezept durch die sich so erübrigende Änderung im Apothekensoftwareprogramm sparen.

Ansonsten erfolgt die Belieferung analog zu physischen Muster-16-Rezepten: Pro Privatrezept dürfen maximal 3 verschiedene Medizinalcannabisblütensorten verordnet werden (vs. maximal 1 Sorte pro Krassen-/BG-Rezept). Unter gewissen Umständen ist auch eine medizinische Blütensubstitution bei Privatrezepten bei Nichtverfügbarkeit flexibler lösbar (vgl. expertenbezogene Substitutionserklärung).