Umsatzsteuer

Längere Frist für Versender und Kassen Alexander Müller, 25.03.2013 12:37 Uhr

Steuern abführen: Laut dem Bundesfinanzministerium müssen die Kassen spätestens ab Oktober korrekt mit Versandapotheken abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Krankenkassen müssen in Zukunft alle Umsätze mit ausländischen Versandapotheken selbst versteuern – erhalten für die Umstellung aber eine längere Frist. Auf Bitten der Kassen und Versender hat sich die Regierung mit den Bundesländern darauf verständigt, die Übergangsfrist bis Ende September zu verlängern.

Steuerrechtlich sind Krankenkassen selbst Abnehmer für alle Arzneimittel, die zu ihren Lasten abgegeben werden. Umsätze mit ausländischen Versendern müssen sie als innergemeinschaftlichen Erwerb selbst versteuern. In der Praxis haben die Versandapotheken bislang jedoch die Umsatzsteuern gezahlt und der Kasse in Rechnung gestellt.

Obwohl die Steuern somit de facto gezahlt wurden, war dieses Vorgehen laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) falsch: „Die Vereinfachungsregelung war [...] nicht für Versendungsfälle großer Versandhändler (wie Versandapotheken) bestimmt“, heißt es in einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk (CSU) auf eine Anfrage des CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn.

Auf diesen Umstand hatte das Ministerium die obersten Finanzbehörden bereits im November hingewiesen. Eigentlich hätten die Kassen nach dieser Klarstellung die Steuern plus Zinsen für alle betroffenen Umsätze nachzahlen müssen, weil die Vereinfachungsregelung zu Unrecht angewendet worden war. Das Geld hätten sie sich dann von den Versandapotheken zurückholen müssen.

Doch die Politik gewährte den Beteiligten eine Art Amnestie: Um „unbillige Härten“ zu vermeiden, sollten alle alten Fälle mit Zustimmung des jeweils zuständigen Finanzamts nicht beanstandet werden. Außerdem sollten die Kassen bis Ende März Zeit bekommen, auf ein sauberes Steuermodell umzustellen.

Doch die Zeit reichte anscheinend nicht aus: „Diese Frist, die sowohl Krankenkassen als auch Versandapotheken aus Gründen der technischen Umsetzbarkeit erbitten, ist gemeinsam mit den Bundesländern bis zum 30. September 2013 verlängert worden“, schreibt Koschyk an Spahn.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union hatte wegen der geplanten Steueramnestie beim BMF nachgehakt. Koschyk stellt jedoch klar, dass der Regierung keine Fälle bekannt seien, in denen die verschickten Arzneimittel nicht besteuert worden seien. Nur offenbar hat jahrelang der Falsche gezahlt.