Rezeptdaten

Datenschützer wollen eine Linie APOTHEKE ADHOC, 02.10.2013 09:48 Uhr aktualisiert am 02.10.2013 11:48 Uhr

Berlin - 

In Bremen halten seit gestern die Datenschutzbeauftragten der Länder

ihre Herbsttagung ab. Auf der Tagesordnung stehen große Themen wie die

europäische Datenschutzreform, die Kontrolle des Datenexportes in

Drittländer und der Datenschutz in sozialen Netzwerken. Auch der

Datenschutz im Gesundheitswesen hat es kurzfristig noch auf die Agenda

geschafft. Denn der Streit um den korrekten Umgang mit Rezeptdaten droht

nicht nur die Apotheker, sondern auch die Datenschützer selbst zu

beschädigen.

Obwohl der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beim Streit um die Datenlieferungen der Rechenzentren selbst nicht zuständig ist, muss ihm die Debatte der vergangenen Monate auf den Magen geschlagen sein. Spätestens seit die Grünen gefordert haben, dass die Bundesregierung einen verbindlichen Standard zum Umgang mit Rezeptdaten vorgibt, ist das Thema ein Politikum.

Der Arbeitskreis Gesundheit, dem der für den öffentlichen Bereich zuständige Datenschützer in Bayern, Dr. Thomas Petri*, vorsteht, hat daher einen Entwurf für eine Entschließung erarbeitet, über den heute abgestimmt werden soll. Rechtsverbindlich wird der Text nicht sein, sondern vermutlich eher politisch geprägt.

Konkret auf den Umgang mit Rezeptdaten gehen die Experten nicht ein. Vielmehr geht es darum, den Umgang mit Patienteninformationen einmal grundsätzlich zu adressieren. Am Ende könnte ein Appell an den Gesetzgeber herauskommen, klarere Anforderungen zu definieren.

Um Auslegungsfragen im nicht-öffentlichen Bereich kümmern sich die Datenschützer im sogenannten Düsseldorfer Kreis, der Mitte September tagte. Hier wurde intensiv über die Anonymisierung in den Rechenzentren diskutiert; eine Einigung gab es nicht. Bereits vor einem Jahr hatte es zwei Treffen gegeben, bei denen sich die zuständigen Datenschützer nicht auf einen einheitlichen Maßstab für den korrekten Umgang mit Rezeptdaten einigen konnten.

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Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hatte es geheißen, Thomas Kranig, Landesbeauftragter für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, habe den Vorsitz. Tatsächlich führt Dr. Thomas Petri das Gremium, der für den öffentlichen Bereich zuständig ist. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.