Regierungskoalition

Lauterbach will Gesundheitsfrieden retten Lothar Klein, 14.06.2016 15:19 Uhr

Berlin - 

Lange Zeit hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seine Gesetze geräuschlos über die parlamentarische Bühne gebracht. Derzeit hakt es aber an vielen Stellen: Es gibt Streit über klinische Studien an Demenzkranken. Auf Kritik stößt der geplante „Verschiebebahnhof“, mit Mitteln aus dem Gesundheitsfonds den Anstieg der Zusatzbeiträge im Wahljahr 2017 zu dämpfen. Und der von Gröhe geplante rückwirkende Eingriff in den Finanzausgleich der Kassen ist ebenfalls umstritten. Jetzt will SPD-Fraktions-Vize Karl Lauterbach mit Kompromissvorschlägen die Gesundheitspolitik der Koalition wieder flott machen.

Anfang Juli hatte die Koalition kurzfristig die Verabschiedung der 4. AMG-Novelle im Bundesrat wegen Unstimmigkeiten über klinische Studien an Demenzkranken verschoben. Gröhe wollte diese an das Vorliegen einer Patientenverfügung knüpfen. Das reicht Unionsabgeordneten nicht aus. Auch CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder hatte sich gegen Gröhes Pläne gestellt.

„Es gibt in beiden Fraktionen massive Widerstände gegen gruppennützliche Studien an Demezkranken“, bestätigte Lauterbach in Berlin den Konflikt. Zwar sei Demenzforschung grundsätzlich richtig und unverzichtbar, die ethischen Hürden müssten aber „sehr hoch“ sein. Mit einem Kompromissvorschlag, den er heute der SPD-Fraktion präsentieren will, hofft Lauterbach auf Zustimmung.

Lauterbach schlägt wie Gröhe vor, dass sich die Betroffenen nicht nur in einer schriftlichen Erklärung zur Teilnahme an gruppennützlichen Studien bereit erklären müssen. Voraussetzung für die Erklärung soll eine verbindliche ärztliche Beratung sein. Anders als bisher von Gröhe vorgeschlagen, soll die Einverständniserklärung nicht in der Patientenverfügung verankert werden. „Wir dürfen die Patientenverfügung nicht überfrachten“, so Lauterbach.

Stattdessen schlägt der SPD-Fraktionsvize vor, die Erklärung im Rahmen einer Betreuungs- oder Versorgungsverfügung abzugeben. Wegen der damit verbundenen ethischen Fragen will Lauterbach für die Abstimmung über den Änderungsantrag den Fraktionszwang aufheben und daraus eine Gewissensentscheidung machen. Lauterbach: „Ich hoffe, dass wir so zu einem gemeinsamen Koalitionsantrag kommen, über den dann frei abgestimmt werden kann.“

Die von Gröhe für die Krankenkassen geplante Finanzspritze im Wahljahr 2017 will Lauterbach eng begrenzen. „Die Zusatzbeiträge dürfen wegen der Flüchtlingswelle nicht steigen“, so Lauterbach. Gröhe will 2017 aus Mittel des Gesundheitsfonds 1,5 Milliarden Euro zusätzlich an die Kassen für Zusatzkosten für die Versorgung der Flüchtlinge und zur Anschubfinanzierung für Telemedizin überweisen. „Es ist richtig, Mittel aus dem Gesundheitsfonds für Mehrbedarf zur Verfügung zu stellen“, sagte Lauterbach.

Allerdings seien Gröhes Zahlen „nur schwer quantifizierbar“. Noch liege der SPD-Fraktion kein Gesetzentwurf vor. Doch ein Betrag von einer Milliarde Euro für die Gesundheitskosten der Flüchtlinge „scheint mir viel zu viel zu sein“, so Lauterbach. „Das muss genau ausgerechnet werden.“ Es dürfe nicht mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds entnommen werden, als unbedingt notwendig. „Eine andere Mechanik steht uns kurzfristig nicht zur Verfügung“, rechtfertigte Lauterbach den Rückgriff auf Beitragsmittel.

Nicht mittragen will der SPD-Fraktionsvize den vom Bundesgesundheitsminister geplanten rückwirkenden Eingriff in den Risikostrukturausgleich. Es geht um die Berechnungsgrundlagen für Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für Krankengeld und Versicherte, die im Ausland wohnen. Diese hatte der Gesetzgeber im sogenannten Morbi-RSA neu geregelt. Das Gesetz war zum 1. August 2014 in Kraft getreten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte die Berechnungsgrundlagen daraufhin jedoch rückwirkend auch schon ab dem Jahr 2013 angewendet.

Dagegen hatten Kassen geklagt. Mit einem rückwirkenden gesetzgeberischen Eingriff wollte Gröhe Rechtssicherheit herstellen. Normalerweise sind rückwirkende Gesetzeseingriffe nicht zulässig. „Als dem Staat eingegliederte Körperschaften des öffentlichen Rechts“ gelte für Krankenkassen der Vertrauensschutz nicht, hatte Gröhe argumentiert.

Das will die SPD nicht mittragen: „Das ist sehr problematisch und ein gravierender Eingriff“, so Lauterbach. „Rückwirkende Änderungen halte ich für sehr gefährlich.“ Das führe zu „gigantischer Rechtsunsicherheit“. Als Kompromiss schlägt Lauterbach vor, dass die von der Fehlberechnung im Jahr 2013 insbesondere betroffenen AOK Kassen und Betriebskrankenkassen keine nachträglichen Korrekturen hinnehmen müssen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von 400 Millionen Euro sollen aus den Rückstellungen des Gesundheitsfonds beglichen werden. Diese Vorschlag will Lauterbach Gröhe und den Koalitionsfraktionen unterbreiten.