„Fragen Sie Ihre Ärztin oder Apothekerin“

Lauterbach unterstützt Gender-Pflichttext dpa, 27.12.2022 08:29 Uhr

Gendern bei Pflichttexten: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach befürwortet den Vorstoß für genderkonforme Formulierungen auf Beipackzetteln von Arzneimitteln. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zustimmend auf den Vorstoß von Verbänden für genderkonforme Formulierungen auf Beipackzetteln von Arzneimitteln reagiert. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“, sagte der SPD-Politiker der Bild-Zeitung.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte zuvor dafür plädiert, den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung umzuformulieren. „Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.

Im Heilmittelwerbegesetz ist die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben. „Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Reinhardt. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen.

Als erster OTC-Hersteller hatte Angelini eine gendergerechte Sprache in den Pflichttexten für seine Arzneimittel aufgenommen. In den Werbespots zu den Produkten Boxagrippal und Tantum Verde werden seit Frühjahr 2021 neue Formulierungen verwendet: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre(n) Arzt/Ärztin oder Apotheker/Apothekerin“.