Versorgungstrukturgesetz

Kassen dürfen OTC erstatten Benjamin Rohrer, 01.12.2011 12:42 Uhr

Berlin - 

Der Bundestag hat das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) durchgewunken. Für die Neuregelungen stimmten Union und FDP, die Opposition votierte geschlossen dagegen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) musste sein Gesetz gegen heftige Vorwürfe verteidigen. Die für Mitte Dezember vorgesehene Abstimmung im Bundesrat ist nun die letzte Hürde für das VStG – die Bundesländer hatten zuvor Widerstand angekündigt.

 

Mit dem VStG will die Koalition insbesondere die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern. Dafür sind finanzielle Anreize für Vertragsärzte vorgesehen. Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, Arztpraxen in Eigenregie zu betreiben. Um mehr Wettbewerb zu schaffen, dürfen die Krankenkassen künftig ihre Satzungsleistungen ausweiten und beispielsweise nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel erstatten.

Die finanziellen Grundlagen für die neuen Regelungen wurden laut Bahr mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) geschaffen: „Endlich gibt es mehr Geld für die ambulante Versorgung als für Arzneimittel. Das ist unser Erfolg.“, sagte der Minister. Außerdem lobte Bahr die im VStG vorgesehene Flexibilisierung der ärztlichen Bedarfsplanung sowie die Regelungen zum Abbau der Überversorgung in Städten. Die von der Opposition geforderten Zwangsschließungen von Arztpraxen in der Stadt nannte der Minister „modernes Robin-Hood-tum“.

Insbesondere die SPD kritisierte die Vorhaben: Der Minister sei „vor den Lobbyisten und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eingeknickt“, sagte Professor Dr. Karl Lauterbach. Der SPD-Gesundheitsexperte bezog sich insbesondere auf die Honorarverteilung der Vertragsärzte, die nach dem VStG wieder durch die KVen durchgeführt werden soll. Durch den neuen „dritten Sektor“ werde die Versorgung eher gefährdet, weil junge Mediziner anstatt für Hausarztpraxen auf dem Land eher für die lukrativeren spezialfachärztlichen Praxen in der Stadt arbeiten würden. Insbesondere für die FDP sei das Gesetz „eine Schande“: „Denn die muss sich derzeit gegen den Ruf einer Klientelpartei verteidigen“, sagte Lauterbach.