KBV

Gröhe: Gesetz für Ärztelobby dpa, 23.09.2016 09:18 Uhr

Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zieht Konsequenzen aus dem Skandal um hohe Pensionszahlungen und rechtswidrige Immobiliengeschäfte bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Mit einem Gesetz will der Minister der Ärzteorganisation strenge Vorschriften machen.

Demnach soll die KBV jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen erstellen. Sie bekommt detaillierte Vorgaben dafür, wie sie ihr Geld verwenden darf. Mindestens alle fünf Jahre müssen externe Prüfer Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung kontrollieren. Entscheidungen der KBV kann das Gesundheitsministerium dem Entwurf zufolge nachträglich korrigieren.

Gröhe sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, mit dem Gesetz werde die Selbstverwaltung „vor Selbstblockaden geschützt“. Es gebe künftig „schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen“.

Seit Monaten geben sich Staatsanwälte und Ermittler bei der KBV die Klinke in die Hand. Es gab Anzeigen und Durchsuchungen. Es geht um persönliche Bereicherung, um den Verdacht der Untreue in Millionenhöhe bei dubiosen Immobiliengeschäften – und um interne Machtkämpfe.

Die meisten der fraglichen Vorgänge fallen in die Amtszeit des langjährigen KBV-Chefs Dr. Andreas Köhler und sind eng mit seiner Person verbunden. Der hemdsärmelige und durchsetzungsstarke Lobbyist hat für seine Ärzte regelmäßig gute Honorarzuwächse herausgeschlagen.

In die Schlagzeilen geraten war Köhler bereits 2014 wegen seiner Rentenbezüge. Das BMG hat bereits mehrfach Anzeige erstattet: Köhler soll das BMG als Aufsichtsbehörde über die Höhe der Zusagen getäuscht haben. Bereits Ende 2015 hatte Gröhe Köhler angezeigt wegen Untreue in Bezug auf Mietkostenzuschüsse und in einer zweiten Anzeige wegen Betrugs mit Bezug zu Mieterdarlehen im Zusammenhang mit den Immobiliengeschäften der KBV.

Bekannt ist bislang folgendes: Nachdem die KBV im Rahmen ihres Umzugs nach Berlin keine Genehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes erhielt, half die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) aus. Ein eigens gegründetes Unternehmen hatte den einzigen Zweck, ein Bürogebäude für die KBV zu errichten, um es an diese zu vermieten. Später folgten in Absprache weitere Grundstückskäufe und Neubauten, von denen nur einer von der KBV selbst genutzt werden sollte. Ein weiterer Neubau wurde an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vermietet. Ein dritter sollte für den Aufbau einer MVZ-Kette genutzt werden, den mehrere Ärztefunktionäre als Privatpersonen gemeinsam planten.

Allerdings geriet die Firma durch diese Grundstückskäufe und Baumaßnahmen in eine finanzielle Schieflage. Weil Geld fehlte, wurden die Grundstücks- und Baukosten nach und nach über regelmäßige Mieterdarlehen der KBV abgesichert. 2010 schließlich übernahm die KBV die Firma fast vollständig, obwohl deren Bilanz zu diesem Zeitpunkt ein Defizit von mehreren Millionen Euro aufwies und spätestens ein Jahr später überschuldet war. Es geht um viele Millionen Euro.

Erst als die Vorstände mehrerer Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) Strafanzeige gegen Köhler wegen Untreue in einem besonders schweren Fall stellten, gab das BMG im vergangenen Sommer ein Gutachtens in Auftrag, das die Hintergründe des Skandals beleuchten und die weiteren Folgen klären sollte. Die Untersuchung belastet nach Angaben des BMG die frühere Geschäftsführung der KBV schwer: Danach wurden in den Jahren Haftungsrisiken von 57,3 Millionen Euro angehäuft.

Es sprächen gute Gründe dafür, dass der Erwerb der Firma bereits wegen fehlender Genehmigung der Aufsichtsbehörde „schwebend unwirksam“ und „im Übrigen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zumindest nicht vereinbar“ gewesen sei, schreibt die Bundesregierung jetzt in einer Antwort an die Fraktion Die Grünen. Auch die Vergabe der Mietdarlehen sei ohne Genehmigung erfolgt. Mehrfach wirft die Bundesregierung Köhler schwere Versäumnisse bei der Abwicklung des Immobiliendeals vor.

Von sich versucht das BMG Vorwürfe der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht abzuwehren. Zum Zeitpunkt der im Jahr 2010 erfolgten Prüfungen hätten die Informationen nicht ausgereicht, um die Vorgänge zu durchschauen. Noch im Jahr 2012 habe es keine Erkenntnisse gegeben, „auf die eine endgültige Versagung der Genehmigung und damit eine Rückabwicklung des Darlehens hätte gestützt werden können“, wäscht sich das BMG seine Hände in Unschuld.

Rückabwickeln will das BMG den komplizierten Immobiliendeal auch jetzt noch nicht. Es gibt offenbar zu viele unübersichtliche vermögensrechtliche und steuerliche Fragen. Stattdessen strebte das BMG eine „Gesamtlösung“ an, die die Rechtsverletzungen heilen soll, „ohne dabei jedoch Schaden für für das Vermögen der KBV zu verursachen“.

Wie das geschehen soll, ist unklar. Leichter dürfte es sein, die zivil- und strafrechtliche Verantwortung zu klären. Von der KBV verlangt das BMG zu allen Aspekten kurzfristig ein Gesamtkonzept. Erst nach Vorlage könne „abschließend aufsichtsrechtlich geprüft und entschieden werden“.