Bundesrat

Notdienstpauschale und Boni-Verbot beschlossen Alexander Müller, 05.07.2013 13:20 Uhr

Keine Einwände: Der Bundesrat hat heute die Notdienstpauschale und das Rx-Boni-Verbot beschlossen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Grünes Licht für die Notdienstpauschale: Der Bundesrat hat soeben das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) bestätigt. Ab August erhalten Apotheken damit für jeden geleisteten Notdienst rund 250 Euro. Die Länderkammer hat zudem das Rx-Boni-Verbot beschlossen.

Mit dem ANSG steigt das Fixhonorar der Apotheken um 16 Cent. Das Geld erhalten die Apotheken nicht direkt: Die Rechenzentren überweisen den Betrag an den Notdienstfonds, der vom Deutschen Apothekerverband (DAV) verwaltet wird. Ihre PKV-Umsätze müssen die Apotheken selbst melden.

Der Fonds zahlt dann pro Notdienst an die Apotheken aus. Die exakte Höhe der Pauschale hängt dabei von der Anzahl der abgerechneten Rx-Packungen und der geleisteten Notdienste ab und kann daher von Quartal zu Quartal variieren. Nach aktuellen Zahlen können die Apotheken mit zusätzlichen Einnahmen von rund 120 Millionen Euro jährlich rechnen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte: „Für eine bessere Arzneimittelversorgung – gerade in ländlichen Regionen – erhalten die Apotheken in Zukunft zusätzlich einen pauschalen Zuschuss für geleistete Notdienste. Die Apotheke vor Ort wird damit gestärkt.“ Die Koalition setze ihren Kurs fort, die Versorgung vor Ort zu verbessern, so Bahr.

Mit dem neuen Rx-Boni-Verbot sind künftig auch geringwertige Zugaben bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel verboten. Die schwarz-gelbe Koalition hatte eine entsprechende Verschärfung des Heilmittelwerbegesetzes noch an die AMG-Novelle angehängt. Der Bundestag hatte bereits vor einem Monat zugestimmt.

Die Regierung will damit eine Ungleichbehandlung aus der Welt schaffen: Während die Zivilgerichte geringwertige Boni mit Blick auf eine Geringwertigkeitsschwelle für zulässig erklären, hatten die Berufsgerichte in der Mehrzahl jegliche Rx-Boni verboten. Eine Differenzierung bei der Bewertung von Barrabatten und geldwerten Rabatten sei sachlich nicht gerechtfertigt, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Begründung mit.

Das Gesetz tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft, zunächst muss noch Bundespräsident Joachim Gauck die AMG-Novelle unterschreiben.

Mit dem Gesetz soll auch eine ausreichende Impfstoffversorgung sichergestellt werden. Um in Zukunft Lieferengpässen zu vermeiden, müssen die Kassen mit den Herstellern feste Fristen über den Stand der Produktion vereinbaren und bei Engpässen die Versorgung mit Impfstoffen anderer Hersteller ermöglichen. Bei Lieferausfällen soll zudem mit dem Hersteller ein finanzieller Ausgleich für die Krankenkassen vereinbart werden, so das BMG.

Krankenkassen müssen Mietverträge mit erheblichen finanziellen Risiken künftig von ihrer Aufsichtsbehörde genehmigen lassen. Dasselbe gilt für die Vorstandsverträge der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen, des GKV-Spitzenverbandes und der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung.

Bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehr Flexibilität bei der Auswahl der Vergleichstherapie erhalten.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause weitere gesundheitspolitische Maßnahmen der Regierungskoalition beschlossen: Wer bislang nicht Mitglied einer Krankenkasse war, kann sich bis Ende des Jahres versichern, ohne Beiträge nachzahlen zu müssen. Versicherte mit Beitragsschulden erhalten Nachlässe.

Für die Krankenhäuser wird zusätzlich rund eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Über eine Änderung des Transplantationsgesetzes werden künftig Manipulationen der Warteliste bei die Organspende unter Strafe gestellt.