Betriebskrankenkassen

Kritik an BKK-Kopfgeld APOTHEKE ADHOC, 17.07.2014 08:09 Uhr

In der Kritik: Nach NDR-Recherchen soll die BKK Mobil Oil einer Vertriebsfirma 250 Euro pro Neumitglied gezahlt haben. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands, die BKK Mobil Oil, gerät wegen ihrer Mitgliederwerbung erneut in die Kritik. Nach Recherchen von NDR Info hat die Kasse an eine Vertriebsfirma offenbar weit überhöhte Prämien für das Werben neuer Mitglieder gezahlt.

In einem dem Radiosender vorliegenden Anwaltsschreiben, das im Rahmen eines Gerichtsprozesses verfasst wurde, bestreitet die Betriebskrankenkasse diesen Vorwurf nicht. Demnach erhielt ein Vermittlerunternehmen 250 Euro pro Neumitglied von der BKK Mobil Oil, mehr als dreimal so viel wie zulässig.

Zudem hat die Kasse den Recherchen zufolge offenbar versucht, die Zahlungen an die Vertriebsfirma zu verschleiern. Dazu wurde das Geld aus verschiedenen internen Haushaltstöpfen genommen.

Eine solche Vorgehensweise wäre nicht nur ein Verstoß gegen Kassenrichtlinien, so der Hamburger Rechtsanwalt René Steinhäuser gegenüber NDR Info. Zu prüfen seien auch Straftatbestände wie Untreue und möglicherweise sogar Betrug, zumal durch die Verschleierung kasseneigene Kontrollgremien wie der Verwaltungsrat getäuscht werden könnten.

Provisionszahlungen an gewerbliche Vermittler sind durch die GKV-Wettbewerbsgrundsätze auf derzeit gut 80 Euro begrenzt. Damit solle verhindert werden, dass die Kassen viel mehr Geld in Mitgliederwerbung stecken würden, als es im Interesse der Versicherten sinnvoll sein könne, sagte Steinhäuser.

Die BKK Mobil Oil bestreitet, rechtswidrig gehandelt zu haben, und wirft ihrerseits dem ehemaligen Geschäftspartner „augenscheinlich unseriöse Vertriebspraktiken“ vor.

Eine Sprecherin der Kasse erklärte: „Die Beauftragung aller Vertriebspartner erfolgte und erfolgt auf Basis geltenden Rechts und innerhalb der Wettbewerbsrichtlinien im GKV-System.“ Zu Detailfragen wolle man sich wegen laufender Verfahren derzeit jedoch nicht äußern. Von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt (BVA), hieß es, man werde den Fall prüfen.