Nullretaxationen

Apotheker wollen sich nicht maßregeln lassen APOTHEKE ADHOC, 02.09.2014 14:54 Uhr

Resolution gegen Nullretax: BAV-Chef Dr. Rainer Bienfait kritisiert Vollabsetzungen aufgrund von Formfehlern. Foto: ABDA
Berlin - 

Der Berliner Apothekerverein (BAV) hat den Gesetzgeber aufgefordert, Nullretaxationen aufgrund formaler, nachträglich heilbarer Fehler durch gesetzgeberische Maßnahmen auszuschließen. Auf der Jahreshauptversammlung in der vergangenen Woche haben die Verbandsmitglieder einstimmig eine entsprechende Resolution verabschiedet.

Nullretaxationen für besonders teure Arzneimittel, etwa gegen Krebs oder Multiple Sklerose, könnten für Apotheken existenzbedrohende Ausmaße annehmen, so der Verband. „Einige Krankenkassen sind nun in den vergangenen Monaten aber dazu übergegangen, auch bei rein formalen Abweichungen einer Verordnung – zum Beispiel dem Fehlen der Berufsbezeichnung „Arzt“ – eine Nullretaxation vorzunehmen, obwohl der Patient in diesen Fällen mit dem richtigen Arzneimittel korrekt versorgt worden ist“, so Verbandschef Dr. Rainer Bienfait.

Die Kassen erwarteten offenbar von den Apotheken, ihre Versicherten aufgrund eines unbedeutenden Formfehlers nicht mit den benötigten Arzneimitteln zu versorgen, so Bienfait. Nach dem Willen einiger Kassen sollten selbst schwer kranke Patienten abgewiesen und zum Arzt zurückgeschickt werden, um die Verordnung korrigieren zu lassen. Mit der Resolution wollen die Apotheker „auf dieses völlig inakzeptable Vorgehen einiger Krankenkassen aufmerksam machen“.

In der Resolution fordert der BAV den Gesetzgeber auf, „das bestehende Missverhältnis zwischen einem für die medizinische Versorgung der Patienten unbedeutenden Fehler und dem erheblichen wirtschaftlichen Schaden, der für die Apotheke mit einer Nullretaxation verbunden sein kann, aufzuheben“ . Außerdem soll „die für die verzögerungsfreie Arznei- und Hilfsmittelversorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten erforderliche Rechtssicherheit“ garantiert werden.

Sollten doch Vollabsetzungen aufgrund von Formfehlern erfolgen, sollen Apotheker künftig die Möglichkeit haben, diesen Fehler zu heilen. „Denn in diesen Fällen hat die Apotheke den Patienten pharmazeutisch korrekt versorgt.“

Nullretaxationen, „die das Ziel verfolgen, Apotheken für minimale Formfehler zu maßregeln oder den Krankenkassen neue Möglichkeiten der Umgehung ihrer Zahlungsverpflichtungen einzuräumen“, sollen hingegen abgelehnt werden. Sie gefährden aus Sicht des BAV die unverzügliche Arzneimittelversorgung.

Ähnliche Resolutionen gegen Nullretaxationen haben bereits der Landesapothekerverband Baden-Württemberg sowie Apothekerkammer und -verband in Nordrhein verabschiedet. Auch beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München wird das Problem thematisiert. Mehrere Kammern und Verbände sowie der Geschäftsführende Vorstand der ABDA haben entsprechende Anträge zur Diskussion eingereicht.