Patienteninformation

Beipackzettel am EuGH APOTHEKE ADHOC, 27.07.2009 15:30 Uhr

Berlin - 

Wer darf im Internet die Packungsbeilage von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lesen? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob die EU-Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel auch für Rx-Arzneimittel gilt. Dem Entwurf zufolge dürfen Pharmahersteller unter bestimmten Bedingungen Patienten direkt über ihre Arzneimittel aufklären; die Informationen sollen inhatlich aber nicht vom Beipackzettel der Medikamente abweichen und nicht unaufgefordert angeboten werden.

Eine Lockerung des bestehenden Werbeverbots für Rx-Arzneimittel hatte die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Pharma-Pakets eingebracht. Die Richtlinie wird derzeit im Parlament und Rat der Europäischen Union diskutiert. Der Bundesrat hatte der Schaffung einer einheitlichen europäischen Regelung zu Patienteninformationen Anfang März eine Absage erteilt.