Kassenbeiträge

Barmer: Ausgaben für Apotheken steigen dpa, 28.12.2014 09:03 Uhr

Ausgaben steigen deutlich: Laut Barmer-Chef Dr. Christoph Straub werden viele Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen, auch wegen der Kosten für Arzneimittel. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Noch liegen viele Milliarden Euro im Gesundheitsfonds. Doch für gesetzlich Versicherte dürften die Kassenbeiträge in den kommenden Jahren wieder steigen – nach Einschätzung der Barmer GEK sogar deutlich. Kassenchef Dr. Christoph Straub sagte, für 2015 seien die Beiträge sehr zurückhaltend bemessen worden. Zudem hätten die Kassen derzeit noch ein ganz gutes Finanzpolster. Allerdings zeichne sich jetzt schon ab, dass die Ausgaben etwa im Krankenhausbereich oder für Apotheker und Arzneimittel kurz- und mittelfristig deutlich zunehmen.

Die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entwickeln sich erstmals seit einigen Jahren deutlich schlechter. Viele Kassen haben noch eigene Reserven. Zudem liegen im Gesundheitsfonds laut Bundesgesundheitsministerium zum Jahresende 2014 noch 16 Milliarden Euro.

Vor diesem Hintergrund konnten es sich die Kassen erlauben, im ersten Jahr, in dem sie den Zusatzbeitrag erstmals selbst bestimmen können, im wesentlichen noch innerhalb der bisherigen 15,5 Prozent zu liegen.

Straub sagte nun: „Allgemein ist davon auszugehen, dass der Zusatzbeitragsbedarf zunehmen wird – in den kommenden Jahren möglicherweise auf 1,5 Prozentpunkte.“ Für 2016 rechnet der Kassenchef mit einem durchschnittlichen Beitragssatz von mehr als 16 Prozent. Grundsätzlich seien auch 2017 weitere Steigerungen zu erwarten. Allerdings wird in jenem Jahr der Bundestag neu gewählt, so dass es durchaus möglich ist, dass die Bundesregierung zu starke Anstiege zu verhindern sucht – etwa mit einem Spargesetz.

Zum 1. Januar wird der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Der bisherige Sonderbeitrag der Mitglieder von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Dafür kann jede der 131 Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, über dessen Höhe sie selbst entscheidet. Dadurch soll der Wettbewerb unter den Kassen forciert werden.

Kassen, deren Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Wert (2015: 0,9 Prozent) übersteigt, müssen ihre Mitglieder ausdrücklich darauf hinweisen, dass es eine günstigere Kasse gibt. Die Versicherten haben dann ein Sonderkündigungsrecht.

Der GKV-Spitzenverband warnt allerdings davor, die Kasse allein aufgrund der Höhe des Zusatzbeitrages zu wechseln. „Wir empfehlen den Versicherten, bei der Kassenwahl nicht nur auf die Höhe des Zusatzbeitrags zu achten, sondern auch die teilweise unterschiedlichen Leistungen in den Blick zu nehmen“, sagte Sprecher Florian Lanz. „Das Gesamtpaket muss stimmen.“