Rezeptdaten missbraucht: Apotheker in Bielefeld verurteilt Lilith Teusch, 29.04.2024 17:30 Uhr
Der Prozess gegen einen Bielefelder Apotheker, der unter Verdacht stand, mittels seiner Kundendaten die Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens manipuliert zu haben, ist vor dem Amtsgericht Bielefeld vorerst zu einem Ende gekommen: Der Beklagte wurde wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Der angeklagte Apotheker aus Bielefeld soll die Namen und Adressen von den Rezepten seiner Kunden genutzt haben, um Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu generieren. Nachdem nach dem ersten Hauptverhandlungstermin am 18. April noch keine Entscheidung gefällt wurde, ist das Amtsgericht Bielefeld jetzt zu einem Urteil gelangt: Der Apotheker wurde wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Die Bewährungszeit beträgt nach Angaben des Gerichts drei Jahre, der Apotheker hat eine Bewährungsauflage in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen. Seitens der Staatsanwaltschaft waren eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 15.000 Euro beantragt worden.
Begehren gegen Hochbahnsteige
Das Bürgerbegehren der Initiative „Erhalt der Hauptstraße in Brackwede“ richtete sich gegen einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses in Bielefeld. Im Bezirk Brackwede sollten in diesem Rahmen neue Hochbahnsteige gebaut werden, um die Barrierefreiheit im ÖPNV zu gewährleisten. Insgesamt konnte das Begehren mehr als 14.000 Unterschriften bei der Stadt einreichen.
Das Bürgerbegehren selbst wurde bereits im September 2017 durch den Rat der Stadt Bielefeld für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde später durch das Verwaltungsgericht Minden bestätigt.