Nordrhein-Westfalen

E-Zigaretten-Hersteller wollen Vergleich APOTHEKE ADHOC, 12.12.2014 11:35 Uhr

Streit um Schadensersatz: Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) will nicht gegen Nordrhein-Westfalen klagen, sondern einen Vergleich schließen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hat angekündigt, auf geplante Schadensersatzklagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu verzichten. Stattdessen strebe man eine außergerichtliche Regelung an und wolle mit dem Gesundheitsministerium verhandeln. Im November hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) einem Hersteller Recht gegeben und entschieden, dass E-Zigaretten keine Medizinprodukte sind.

Ende 2011 hatte das Gesundheitsministerium des Landes in Pressemitteilungen vom Handel mit E-Zigaretten abgeraten, weil die nikotinhaltigen Liquids Arzneimittel seien und deren Verkauf ohne Lizenz strafbar sei. Der Hersteller klagte auf Unterlassung. Laut BVG verletzten die Behauptungen des Herstellers in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung. Auch in der Vorinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte der Kläger Recht bekommen.

Der VdeH hatte daraufhin Schadensersatzklagen im hohen zweistelligen Millionenbereich angekündigt. Der Verband verweist auf den sogenannten Birkelnudel-Fall am OLG Stuttgart. Damals hatte das Land Baden-Württemberg mehrere Millionen DM an die Firma Birkel gezahlt, weil die Behörden Mitte der 80er Jahre unbegründet vor „mikrobiell verdorbenen“ Nudeln gewarnt hatten. Demnach haftet der Staat für wahrheitswidrige Verbraucherinformationen, die beim Handel Millionenschäden auslösen könnten.

Der Schaden der E-Zigaretten-Händler gehe jedenfalls weit in die Millionen. Laut VdeH soll durch die außergerichtliche Einigung ein angemessener Ausgleich zwischen den sehr hohen Schadensersatzforderungen der Händler und der „bekanntermaßen angespannten Haushaltslage des Landes“ geschaffen werden. „Die Steuerzahler in NRW haben es nicht verdient, für Fehler der Politik in vollem Umfang zur Kasse gebeten zu werden“, sagte Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH. „Der Verband ist bereit, im Dialog mit dem Land NRW eine ausgewogene und faire Regelung im beiderseitigen Einvernehmen und vor allem im Interesse der Bürger zu erarbeiten.“