Behandlungsfehler

Chefarzt muss ins Gefängnis dpa, 03.07.2015 17:07 Uhr

Berlin - 

Ein Chirurg, der einer Frau ohne ihr Wissen die halbe Leber entfernte, hat sich am Freitag für den Eingriff vor dem Landgericht Mosbach verantworten müssen. Das Gericht erkannte auf Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall und verurteilte den Arzt zu zwei Jahren und neuen Monaten Freiheitsstrafe. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Es waren wohl dramatische Szenen, die sich im Juli 2012 in einem Krankenhaus im baden-württembergischen Buchen abspielten. Der 30-jährigen Frau sollten ein Tumor am Dickdarm und Gewebeproben von Tochtergeschwülsten in der Leber entnommen werden. Nach Komplikationen wurde ihr jedoch die Hälfte der Leber herausgeschnitten. Statt der geplanten 100 Minuten dauerte die Operation fast den ganzen Tag. Als sie am nächsten Morgen in das Universitätsklinikum nach Mannheim verlegt wurde, kam jede Hilfe zu spät – sie starb wenige Tage später.

Das Gericht äußerte Zweifel an den Aussagen des Beklagten. „Wir hatten eine Märchenstunde. Der Angeklagte hat seine Angaben mehrfach angepasst, weshalb wir ihm nicht glauben konnten“, erklärte Richter Alexander Ganter in seiner Urteilsbegründung. In Richtung des Angeklagten sagte er: „Sie hätten die Blutungen stillen und die Frau in ein dafür ausgestattetes Krankenhaus verlegen können. Stattdessen haben sie einfach weitergemacht. Und dann haben sie den Angehörigen erzählt, es wäre alles gut, obwohl sie wussten, in welchem kritischen Zustand sich die Frau befindet.“

„Ich bedauere den Operationsverlauf zutiefst“, beteuerte der 58-Jährige zu Beginn der Verhandlung. Nach eigenen Angaben arbeite er mittlerweile nicht mehr in dem Krankenhaus, er habe sich arbeitslos gemeldet.

Der tödliche Ausgang der Operation hätte nach Einschätzung des Oberstaatsanwalts Franz-Josef Heering verhindert werden können. In der Anklage warf er dem Arzt „verschiedene grobe, nicht nachvollziehbare Fehler“ und „Verstöße gegen die Regeln ärztlicher Kunst“ vor.

Während der Verhandlung wurden mehr als zehn Zeugen gehört, unter ihnen nahe Angehörige der Patientin, aber auch Krankenhauspersonal, das während der Operation eingesetzt wurde. Eine Zeugin schilderte, die Situation während der Operation sei „sehr stressig für alle Beteiligten“ gewesen.

Der Sachverständige Professor Dr. Christoph-Thomas Germer warf dem ehemaligen Chefarzt fachliche Mängel vor: „Die Versorgung war nicht adäquat. Die Versäumnisse während der Operation sind der Grund für den Tod der jungen Frau durch Multi-Organ-Versagen.“

Der Anwalt der Eltern der verstorbenen Frau, die als Nebenkläger auftraten, bemängelte vor allem das Verhalten des Angeklagten. „Die Operation hatte für die Familie ungeheure Folgen, dennoch fehlt bis heute eine Entschuldigung.“