Hebamme

Haftstrafe wegen Abrechnungsbetrug dpa, 03.03.2015 10:41 Uhr

Heilbronn - 

Wegen des jahrelangen Betrugs von mehr als 100 Krankenkassen muss eine Heilbronner Hebamme für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Das hat das Landgericht Heilbronn entschieden. Die 59-Jährige habe „planvoll“ und „zielgerichtet“ eine Schwachstelle des Gesundheitswesens ausgenutzt und somit die Allgemeinheit geschädigt, begründete der Vorsitzende Richter.

Den Krankenkassen war allein aus den nicht verjährten Fällen ein Schaden von gut 440.000 Euro entstanden. Rechnet man alle Fälle seit 2003 zusammen, dürfte der Schaden bei 1,1 Millionen Euro liegen.

Der Richter sprach von „reiner Profitgier“, mit der die Hebamme gehandelt habe. Die 59-Jährige hatte die Taten zum Auftakt des Prozesses vor einer Woche eingeräumt. Sie habe viel Pech gehabt, immer mehr Schulden angehäuft, sei auf falsche Finanzberater und Freunde hereingefallen und habe bei Spekulationen viel Geld verloren.

Die Idee für das Betrugssystem sei von einem Bekannten gekommen, der aber inzwischen tot sei. Betrug in 111 Fällen, einer je geschädigter Krankenkasse, steht am Ende auf dem Urteil. Die Hauptgeschädigten des ausgeklügelten Systems der Hebamme waren laut Gericht die AOK Baden-Württemberg mit rund 60.000 Euro und die AOK Bayern mit 40.000 Euro Schaden. Mit 1685 falschen Rechnungen habe die Frau die Kassen bis Mai 2012 hinters Licht geführt.

Die Hebamme fälschte Urkunden und Rechnungen. Sie täuschte Wöchnerinnen und erfand sogar zwei weitere Hebammen über die sie teils nie erbrachte Leistungen abrechnete. Das umfassende Geständnis vom ersten Prozesstag sei der Frau zugute gekommen, so der Richter. Schwer wiege aber eine „klar erkennbare kriminelle Energie“, und dass sie bei den jungen Müttern ein „ganz besonderes Vertrauensverhältnis“ ausgenutzt habe.

Zudem sei bis heute unklar, wo das ganze Geld sei. „Womöglich auf Konten in Dubai oder Ägypten – wir wissen es nicht“, sagte Kleinschroth. Eine „Hebamme mit Leib und Seele“ sei sie sicher nicht. Letztlich habe sie mit ihrer Aktion sogar einen ganzen Berufsstand in Verruf gebracht.

So hatte sie von einem Monatsverdienst von 8000 Euro gesprochen. Laut Gericht kommt eine Hebamme im Jahr auf rund 30.000 Euro. Kleinschroth räumte ein, dass es ihr die Abrechnungspraxis der Kassen aber auch recht einfach gemacht habe. Letztlich blieb unklar, wie der Betrug so lange unentdeckt bleiben konnte. Das zu klären, empfahl der Richter den Krankenkassen. „Das ungute Gefühl bleibt, dass es noch weitere solcher Fälle gibt.“