Nicht rechtskräftig

Urteil: Kein Rezepturprivileg für Dronabinol-Lösungen 10.10.2025 15:13 Uhr aktualisiert am 13.10.2025 10:03 Uhr

Berlin - 

Das Landgericht Düsseldorf (LG) hat am 10. September entschieden, dass industriell hergestellte Dronabinol-Lösungen wie die CAN 25 mg/ml der Cantourage zulassungspflichtige Fertigarzneimittel (FAM) sind. Damit bestätigt und erweitert das Gericht die Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Das Rezepturprivileg greift nicht, wenn Apotheken die Lösung lediglich prüfen, umfüllen und kennzeichnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Cantourage will gegen das Urteil Berufung einlegen – an der Verkehrsfähigkeit der Lösungen habe sich deshalb nichts geändert, so der Anbieter.