Stada unterstützt Cannabis-Versandverbot 15.09.2025 15:35 Uhr
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will per Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) die Online-Verschreibung und den Versand von Medizinalcannabis beenden. Stada begrüßt das Vorhaben als Beitrag zu mehr Patientensicherheit und fordert, die Regelung auch auf Cannabisextrakte auszuweiten. Zugleich trat der Konzern aus dem Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) aus.
Die Dosierung von THC und CBD in medizinischem Cannabis – ob Blüte oder Extrakt – muss laut Stada individuell auf jede Patientin und jeden Patienten abgestimmt werden. Besonders die Einstellungsphase erfordere eine engmaschige ärztliche Begleitung. THC sei eine psychoaktive Substanz, die bei Überdosierung zu Wahrnehmungsstörungen, depressiven Verstimmungen oder Psychosen führen könne, warnt der Hersteller.
Zusätzlich würden viele Patientinnen und Patienten weitere Medikamente einnehmen, etwa Opioide oder Antikonvulsiva. In Kombination können diese Mittel die Cannabis-Wirkung verstärken und das Risiko einer Überdosierung erhöhen. Während diese Effekte für den Patienten als Laien allein kaum einzuschätzen seien, sei die Therapie mit medizinischem Cannabis unter ärztlicher Aufsicht sicher und gut zu managen, erklärt der Konzern. Die ärztliche Betreuung sei daher essenziell.
„Medizinisches Cannabis kann einen wertvollen Beitrag zur Versorgung von Patienten leisten. Stada unterstützt Praxen und Apotheken mit Fortbildungen und Materialien, um eine individuelle und persönliche Betreuung zu fördern“, betont Dr. Martin Spatz, Head of Specialty Business Germany.
Er stellt klar: „Nur so können wir unserem Auftrag ‚Caring For People’s Health as a Trusted Partner‘ gerecht werden und zur Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis beitragen. Wir unterstützen die Initiative von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, möglichen Missbrauch insbesondere durch Freizeitkonsumenten einzudämmen.“
Apotheken vor Ort stärken
Auch die persönliche Beratung in der Apotheke ist laut Stada ein zusätzlicher, zentraler Baustein für die sichere Anwendung von medizinischem Cannabis. „Das Apothekenpersonal erklärt nicht nur Dosierung und Anwendung, sondern beantwortet auch Fragen zu Wirkung und Nebenwirkungen. Der Onlineversand konzentriert sich auf wenige Anbieter, während kleinere, lokale Apotheken außen vor bleiben.“
Daher unterstütze man auch das geplante Versandverbot für Blüten und plädiere auch hier klar für eine Ausweitung auf Cannabis-Extrakte. Eine Ausnahme solle nur für Botendienste der Vor-Ort-Apotheken gelten.
Online-Verschreibung birgt Missbrauchsrisiken
Grundsätzlich stehe man der Telemedizin im Zeitalter digitaler Kommunikation nicht per se kritisch gegenüber, sondern nur der zunehmenden Verschreibung von vor allem medizinischen Cannabisblüten über rein telemedizinische Plattformen, so Stada. Zudem würden die auf Cannabis fokussierten Plattformen nach Auffassung des Konzerns derzeit oftmals missbraucht, um Freizeitkonsumenten über Privatrezept mit für den medizinischen Gebrauch vorgesehenen Präparaten zu versorgen.
Darauf deute zum Beispiel der explosionsartige Anstieg des Anteils an Privatrezepten für medizinisches Cannabis seit Einführung des Cannabis-Gesetzes (CanG) im April 2024 und der daraus resultierenden neu entstandenen Verschreibungsmöglichkeiten und Vertriebswege hin.
Dies sehe man vor allem bei Cannabisblüten: PKV-Verschreibungen machen laut Daten von Insight Health und Green Line ODV-National mittlerweile bei fast 90 Prozent der Gesamtverschreibungen aus, während es bei den Extrakten in den vergangenen Jahren deutlich weniger Schwankungen weder bei GKV- noch PKV-Verordnungen gegeben habe. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die abgegebenen Mengen an Cannabisblüten im GKV-Markt relativ konstant geblieben seien, während der Absatz im PKV-Markt deutlich anwachse.
Austritt aus dem BPC
Im Kontext dieser Entwicklung hat Stada nun den Austritt aus dem BPC bekannt gegeben. Diese Entscheidung sei nach intensiver interner Prüfung getroffen worden, da die strategischen Interessen und Vorstellungen des Konzerns zum Umgang und Vertrieb von Cannabis nicht mehr mit der aktuellen Ausrichtung des Verbandes im Einklang stünden.
Nach eigenen Angaben bleibt der Konzern seiner Mission verpflichtet, den Zugang zur Therapie mit medizinischem Cannabis zu verbessern und die damit verbundenen individuellen Patientenbedürfnisse in den Fokus zu stellen. Für eine konsistentere und umfassendere Patientensicherheit fordert Stada zudem eine Regelung im Rahmen der Gesetzesänderung der Bundesregierung, die zu den Cannabisblüten auch Cannabisextrakte miteinschließt: also gleiche Schutzmaßnahmen für Cannabisblüten und -extrakte, sowie der verpflichtende persönliche Arzt-Patienten-Kontakt und die Stärkung der Apotheken vor Ort, erklärt der Konzern.