„Medizinalcannabis ist kein Produkt zu Genusszwecken“ 08.10.2025 12:02 Uhr
Heute Vormittag hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen. Grund seien bedenkliche Fehlentwicklungen seit des Inkrafttretens unter Nina Warkens (CDU) Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) im April 2024. Beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken müsse wieder politisch gegengesteuert werden, entschied nun das Kabinett.
Der erhöhte Bedarf, der die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent ansteigen ließ, sei nicht auf erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG), zumal es bei den GKV-Verordnungen kaum einen Unterschied gab. Diese Fehlentwicklungen seien nun zu korrigieren.
„Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Produkt zu reinen Genusszwecken. Der massive Zuwachs der Importe von Cannabis sowie die Verordnungspraxis im Internet ohne jeglichen persönlichen ärztlichen Kontakt erfordern politisches Handeln“, so Warken. „Der Einsatz von Cannabis aus medizinischen Gründen muss regelhaft in einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient abgeklärt werden. Den professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet werden wir verbieten. Für Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen auf Medizinalcannabis angewiesen sind, ist die Versorgung weiterhin sichergestellt.“
Das Gesetz im Detail
- „Medizinalcannabis kann künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden. Dabei sind Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordert. Es bedarf zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können.
- Bei Folgeverschreibungen muss eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung kann in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischen Weg erfolgen.
- Der Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gibt, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibt von davon unberührt.“
Die Änderungen müssen noch durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen werden.
Branche: Versandverbot nicht zeitgemäß
Dr. Constantin von der Groeben, Geschäftsführer des in Sachsen ansässigen Produzenten Demecan, hält die Änderungen für die falsche Maßnahme. „Der vom Kabinett beschlossene Entwurf lenkt die Aufmerksamkeit auf ein wichtiges Problem: Der deutsche Markt wird von Importen überschwemmt. 2024 waren es 72 Tonnen und im ersten Halbjahr 2025 sogar bereits fast 81 Tonnen medizinisches Cannabis aus dem Ausland.“
Währenddessen sei die Produktion im Inland mit unter 3 Tonnen vergleichsweise gering, „obwohl deutsche Hersteller längst wettbewerbsfähig sind“. Hier müsse stattdessen gehandelt werden, „aber die vorgeschlagenen Maßnahmen schießen am Ziel vorbei“.
„Insbesondere das Versandverbot ist nicht zeitgemäß und bedroht die Versorgungssicherheit. Leidtragende sind letztendlich hunderttausende Patienten, denen der Zugang erschwert werden soll. Hier muss im parlamentarischen Verfahren unbedingt nachgeschärft werden.“
Cantourage wolle den Anpassungen mit gezielter Internationalisierung und konsequenter Produktdiversifikation begegnen. „Die medizinische Nutzung von Cannabis ist Ausdruck einer nachhaltigen Entwicklung und längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Wir halten die vorgeschlagenen rechtlichen Änderungen für falsch, da der Zugang zu medizinischem Cannabis dadurch erschwert wird, die Nachfrage nach Cannabis-Blüten zumindest vorübergehend sinken könnte und damit eine Wachstumsbranche sowie Arbeitsplätzen in Deutschland gefährdet werden. Als Cantourage setzen wir uns weiterhin für eine sichere, qualitativ hochwertige und verantwortungsvolle medizinische Versorgung von Patienten ein“, stellt CEO Philip Schetter fest.
So habe man zuletzt das Geschäft in Polen und Großbritannien ausgebaut und werde den Entwicklungen in Deutschland mit einem angepassten Produktportfolio begegnen.