Cannabis-Legalisierung

Holetschek: Gutachten soll Lauterbach stoppen Patrick Hollstein, 16.12.2022 11:33 Uhr

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) will die Cannabis-Legalisierung mit einem Gutachten stoppen. Foto: StMGP Bayern
Berlin - 

Mit einem umfassenden Gutachten will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die EU-Kommission von seiner Cannabis-Legalisierung überzeugen. Bayern wiederum will die Pläne stoppen – und zwar ebenfalls mit einem Rechtsgutachten, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) jetzt in Auftrag gegeben hat.

„Trotz großer Gesundheitsrisiken und rechtlicher Bedenken hält die Ampel-Koalition bislang an ihren Plänen fest. Deswegen habe ich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die völker- und europarechtlichen Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland zu klären“, sagte Holetschek. Sein Ziel sei es, die Debatte zu versachlichen. Das Gutachten solle bis Ende Februar 2023 vorliegen.

Mit der Ausarbeitung des Gutachtens ist den Angaben zufolge Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, beauftragt worden.

Die bayerische Staatsregierung lehnt die Legalisierungspläne des Bundes bisher kategorisch ab. Jüngst hatte Holetschek auch in Brüssel von der EU-Kommission ein Veto gegen die Umsetzung gefordert, da es gegen Europarecht verstößt. Dieses verpflichte Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten dazu, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Nur ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke dient, sei davon ausgenommen.

Legalisierung = Verharmlosung

„Das von uns beauftragte Gutachten wird diese und weitere Aspekte objektiv ausleuchten“, betonte Holetschek. Es könne nicht sein, dass Cannabis als sogenanntes Genussmittel verharmlost werde. „Das untergräbt alle Bemühungen der Prävention und Aufklärung.“

„Zudem müssten, wenn das Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden soll, Höchstverkaufsgrenzen und Obergrenzen für den THC-Gehalt eindeutig festgelegt werden. Das ist bislang nicht geschehen“, sagte Holetschek. Tetrahydrocannabinol, also THC, sei aber gerade für die schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken von Cannabis verantwortlich. „Ohne Obergrenze besteht die Gefahr, dass Produkte mit hohem THC-Gehalt auf den Markt kommen, die eine stärkere Wirkung entfalten. Mit Gesundheitsschutz hat das für mich nichts mehr zu tun.“

Gerade junge Menschen drohten durch Cannabis-Konsum erhebliche gesundheitliche Gefahren und negative Langzeiteffekte auf die altersgerechte Entwicklung, da das menschliche Gehirn erst ab etwa Mitte 20 ausgereift sei, so Holetschek. „Eine Legalisierung ohne entsprechende Altersbeschränkung wäre deshalb grob fahrlässig.“

Lauterbach sucht Argumente

Lauterbach hatte eigentlich mit seinen Eckpunkten für die Cannabis-Legalisierung sondieren wollen, ob die EU-Kommission grünes Licht gibt. Doch offenbar waren die Gespräche ernüchternd. Es zeige sich, dass „sehr gute Argumente“ benötigt würden, um sie vom eingeschlagenen Weg zu überzeugen, sagte er. Daher will er nun doch schon mit der Arbeit am Gesetzentwurf starten und seine Pläne außerdem durch ein Gutachten absichern.

Lauterbach sagte, er sei fest davon überzeugt, dass dies auf der Basis des wissenschaftlichen Gutachtens dargestellt werden könne. Er will europäische Wissenschaftler damit beauftragen, die Inhalte sollen vor allem den medizinischen Bereich abdecken. Der juristische Part werden von Gesundheits- und Justizministerium übernommen.

Verzögerungen dadurch werde es nicht geben. Der Gesetzentwurf dürfte voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein. Wenn es gut laufe, könne er dann in der zweiten Hälfte des Jahres in den Bundestag kommen.