GKV-Stellungnahme

Cannabisblüten: Kein Arzneimittel, keine Erstattung 05.08.2025 15:05 Uhr

Berlin - 

Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) soll angepasst werden. Dem GKV-Spitzenverband genügen das geplante Versandverbot und die strengeren Verschreibungsregeln nicht. In einer Stellungnahme macht der GKV klar: Im Zuge der Gesetzesänderung sollte auch die Leistungspflicht überprüft werden. Denn: „Es besteht daher keine Notwendigkeit für einen medizinischen Einsatz von Cannabis in Form getrockneter Blüten.“