Resolution

BAK gegen Cannabis-Plattformen 10.06.2025 15:28 Uhr

Berlin - 

Die Bundesapothekerkammer (BAK) sieht den Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln insbesondere von Cannabis über Online-Plattformen kritisch – auch wenn die sich ausbreitende Plattformökonomie Chancen biete. Allerdings sei es sehr bedenklich, dass Plattformen immer häufiger nicht nur der Vermittlung von Bestellungen, sondern auch der „Beschaffung“ von Verschreibungen dienen.

„Die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, einschließlich cannabishaltiger Arzneimittel, darf nicht den rein kommerziellen Interessen internetbasierter Handelsplattformen untergeordnet werden“, schreibt die BAK in ihrer Resolution. Schließlich sind Arzneimittel keine handelsüblichen Konsumgüter und bedürfen einer persönlichen, pharmazeutisch fundierten Beratung.

Kritisch sieht die BAK die Ausstellung von Verschreibungen über Plattformen, denn die erfolge in der Regel auf Basis standardisierter Online-Fragebögen, mit „minimaler diagnostischer Tiefe“. „Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert zu einem reinen Bestellvorgang durch den Nutzer oder die Nutzerin“, mahnt die BAK. Diese Entwicklung unterlaufe den Sinn und Zweck der Verschreibungspflicht und gefährde das Bewusstsein für die Notwendigkeit der medizinischen Indikationsstellung.

Dass immer mehr Arzneimittel über Online-Plattformen – ohne persönlichen Kontakt – verordnet werden, gefährde die Gesundheit der Patient:innen. Denn es fehlen Beratung, Kontrolle und Verantwortung in der Arzneimittelversorgung – insbesondere bei beratungsintensiven Arzneimitteln wie Medizinalcannabis. „Wird Medizinalcannabis nach einer unzureichenden Kommunikation über Onlineplattformen verordnet und abgegeben, ist dies mit einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung nicht vereinbar.“

Apotheker:innen seien bereit, an der Weiterentwicklung sicherer und patientengerechter Versorgungsmodelle im digitalen Raum aktiv mitzuwirken. Dafür müssen jedoch eine hohe pharmazeutische Qualität, individuelle Beratung und der Schutz der Patient:innen an erster Stelle stehen. Weder die Apotheken- noch die Verschreibungspflicht dürfen unterlaufen werden.

Die Verordnung und Abgabe von Medizinalcannabis ohne fundierte persönliche Beratung sieht die BAK äußerst kritisch und appelliert an Politik und Aufsichtsbehörden, der Entwicklung konsequent zu begegnen und die Gesundheit der Patient:innen durch die konsequente Stärkung patientenorientierter, heilberuflicher Strukturen zu sichern.