Erstattungsfähigkeit

Cannabis: Kein Anspruch trotz Aufschub 26.10.2026 10:37 Uhr

Berlin - 

Cannabispatienten haben keinen Anspruch mehr auf die Versorgung mit Cannabis – auch dann nicht, wenn hinsichtlich ihres Widerspruchs gegen einen entsprechenden Bescheid der Kasse eine aufschiebende Wirkung erklärt wurde. Das hat das Landessozialgericht Hamburg (LSG) entschieden.