Cannabis-Apothekerin: Kein Umweg über Fertigarzneimittel! 08.07.2026 09:00 Uhr
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) soll die Behandlung mit Cannabisblüten zwar nicht mehr komplett gestrichen werden, aber zunächst soll ein halbes Jahr lang ein Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel unternommen werden. Melanie Dolfen von den Bezirksapotheken Berlin warnt vor dieser Sonderbehandlung.
„Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenübernahme für cannabishaltige Rezepturarzneimittel gravierend einzuschränken“, sagt Dolfen. Künftig sei die Verordnung von cannabishaltigen Rezepturen grundsätzlich erst nach einem sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zulässig. Damit stünden die meisten der rund 65.000 Patientinnen und Patienten, die aktuell Medizinalcannabis auf Kassenrezept bekommen, schlagartig ohne Kostenübernahme da.
Denn die überwiegende Mehrheit der Cannabispatienten bekomme Rezepturarzneimittel wie Extrakte, Kapseln, Öle, Zäpfchen oder Cremes. Etwa ein Drittel von ihnen nutze Blütentherapien, bei denen Medizinalcannabis verdampft wird.
„Hinzu kommt, dass es bisher kaum zugelassene cannabishaltige Fertigarzneimittel gibt. Und die wenigen, die es gibt, sind nur für wenige Anwendungen zugelassen. So gibt es bisher nur ein Schmerzpräparat, wo nicht klar ist, ob es ähnlich wirksam ist wie zum Beispiel Blütentherapien.“
Daneben macht der Entwurf aus ihrer Sicht deutlich, welche pauschalen Vorurteile gegen Blütentherapien, personalisierte Medizin und Apothekenarbeit in der Koalition gepflegt werden – Vorurteile, die nur der Pharmaindustrie nützen. So steht dort wörtlich: „Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass zugelassene Fertigarzneimittel gegenüber nicht zugelassenen Rezepturarzneimitteln grundsätzlich die zweckmäßigere Versorgungsform darstellen.“
„Den Beweis für diesen ‚Umstand‘ allerdings sind uns die Krankenkassen nach all den Jahren, die sie gegen Medizinalcannabis und Rezepturarzneimittel polemisieren, immer noch schuldig.“