CanDoc setzt auf Videosprechstunde 20.02.2026 09:00 Uhr
Während Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis Videosprechstunden und Versandhandel massiv einschränken will, tritt Branchenprimus Grünhorn die Flucht nach vorne an. Über die zur Gruppe gehörende irische Plattform CanDoc werden jetzt Videosprechstunden mit angeschlossenem Versandhandel angeboten.
CanDoc bezeichnet sich selbst als digitale All-in-One-Plattform für Cannabis-Therapien – hier kann man sich Rezepte ausstellen und die Ware direkt liefern lassen. Ab sofort bietet das Portal auch persönliche Videosprechstunden an. Dadurch sollen die mehr als 130.000 Nutzerinnen und Nutzer ihre Therapiegespräche künftig direkt mit erfahrenen, in Deutschland ansässigen Ärztinnen und Ärzten führen können, die auf die Behandlung mit medizinischem Cannabis spezialisiert sind. Damit grenze man sich bewusst von anderen Cannabis-Telemedizinern in Deutschland ab, die ausschließlich auf Fragebögen setzten – ohne persönlichen Kontakt von Arzt und Patient.
Stattdessen biete man beide Wege an: sowohl die „Fragebogen-basierte Konsultation“ als auch die Videosprechstunde. „Wir glauben an die Wahlfreiheit der Patienten“, erklärt CanDoc-Geschäftsführer Tobias Bosse. „Manche bevorzugen die schnelle, asynchrone Kommunikation per Fragebogen, andere benötigen oder wünschen ein ausführliches Gespräch. Indem wir beides anbieten, positionieren wir uns als einen der umfassendsten und patientenorientiertesten Anbieter im Markt.“
„Mehr als digitale Abfertigung“
„Unser Ziel war es nie, lediglich Rezepte zu digitalisieren, sondern die Patientenversorgung in Deutschland strukturell weiterzuentwickeln“, betont Bosse. „Der persönliche Video-Kontakt mit unseren kooperierenden Ärztinnen und Ärzten in Deutschland kann insbesondere bei komplexeren Indikationen wie chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder ADHS zu einer stabilen und vertrauensvollen Therapiebegleitung beitragen.“
Die Bedeutung der Videosprechstunde geht nach seiner Überzeugung über reinen Komfort hinaus. „Für viele unserer Patienten ist Telemedizin nicht nur eine Annehmlichkeit, sondern eine wichtige Möglichkeit, Zugang zu qualifizierter ärztlicher Begleitung zu erhalten“, so Bosse. „Insbesondere in ländlichen Regionen ist der Zugang zu spezialisierten Behandlern häufig eingeschränkt. Und gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen kann eine weite Anfahrt eine erhebliche Belastung darstellen. Digitale Angebote können hier dazu beitragen, bestehende Versorgungsstrukturen sinnvoll zu ergänzen.“
CanDoc arbeitet nach eigenen Angaben ausschließlich mit in Deutschland niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammen. Dies garantiere nicht nur die Einhaltung des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG), sondern biete Patientinnen und Patienten die Sicherheit, nach deutschen Qualitätsstandards behandelt zu werden – und dabei tatsächlich von einem Arzt oder einer Ärztin gesehen und gehört zu werden. Das Team von CanDoc verfüge über langjährige Erfahrung in der Behandlung mit medizinischem Cannabis.
Cannabispatient in drei Minuten
Mit der Integration der Videosprechstunde vervollständigt CanDoc den gesamten Behandlungspfad: Von der Erstberatung über die Diagnose bis zur Rezeptausstellung und Medikamentenlieferung organisiert die Plattform alle Schritte digital. Die Videosprechstunde kostet 35 Euro. Rezeptgebühren starten ab 5 Euro; im Rahmen regelmäßiger Aktionen können diese entfallen.
„Werde Cannabis-Patient:in in 3 Minuten“, heißt es auf der Website. Nachdem man sein Produkt ausgewählt und den Fragebogen ausgefüllt hat, kann man sich die Ware direkt liefern lassen. In der Regel werden Rezeptgebühr und Cannabispräparate getrennt abgerechnet. Bei der Grünhorn Apotheke kannst du beides in einem Schritt bezahlen. Dein medizinisches Cannabis wird diskret geliefert. Dabei kann man unter verschiedenen Cannabis-Apotheken auswählen, offizielle Partnerapotheke ist die Grünhorn-Apotheken (Apotheke im Paunsdorf Center Leipzig).
Einschränkend heißt es auf der Website: „Telemedizinische Leistung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nach allgemein anerkanntem medizinischen Standard eine persönliche Anamnese nicht erforderlich ist.“