Gericht strich Rezepturprivileg von Dronabinol

Caelo hält Dronabinol-Urteil für unzutreffend 22.01.2025 08:58 Uhr

Berlin - 

Die Dronabinol-Lösung von Caelo wurde laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) als Fertigarzneimittel (FAM) eingestuft. Das Urteil scheint paradox, denn die Arzneimittelbehörde eines anderen Bundeslandes stufte ein exakt gleiches Produkt eines anderen Anbieters ausdrücklich nicht als FAM, sondern als Rezepturarzneimittel ein. Erst auf diese Einstufung hin hatte Caelo sein Produkt auf den Markt gebracht. „Inhaltlich halten wir die Begründung des Urteils für unzutreffend, weil sie auf einem verengten Prüfungsmaßstab beruht“, so der Hersteller.