Keine Übergangsfrist
BKK: Kein Ermessensspielraum bei Cannabis 30.07.2026 15:35 Uhr
Berlin -
Wer gestern sein Cannabis-Rezept nicht eingelöst hat, wird heute selbst zur Kasse gebeten. Eine Übergangsregelung sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) nicht vor – auch nicht für bestehende Therapien. Dass die Kassen zudem keinen Ermessensspielraum haben, stellt der BKK Dachverband klar.