Welche Policen Apotheken wirklich brauchen 21.08.2025 14:02 Uhr
Versicherungen sind für Apotheken nicht nur ein Pflichtprogramm, sondern entscheidend für die wirtschaftliche Sicherheit. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist von größter Wichtigkeit und teils sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Versicherungsexperte Jens Daniel, Versicherungsmakler und geschäftsführender Gesellschafter von Medico Plan in Altenburg, erklärt, welche Policen zu den „Must-haves“ gehören, welche „Nice-to-haves“ sein können – und warum die Wahl des richtigen Maklers genauso wichtig ist wie die Police selbst.
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung – Pflicht für jede Apotheke
Der Hintergrund: Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sollen vor begründeten Schadensansprüchen Dritter schützen, die mit finanziellen Forderungen verbunden sind. Die Grundlagen hierfür befinden sich im § 823 BGB, der eine allgemeine Schadensersatzpflicht festlegt, im Bereich der Apotheke geht es hier auch um die Abdeckung von möglichen Schadensfällen, die beispielsweise aus einer versehentlichen Falschabgabe entstehen bzw. um die Gefährdungshaftung nach § 84 – 94 Arzneimittelgesetz, die für Medikamente gilt, die in Eigenregie hergestellt werden (zum Beispiel Rezepturen).
„Die Betriebshaftpflicht ist das Fundament – ohne sie geht es nicht“, so Daniel. Sie übernimmt Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unbegründete Ansprüche auf rechtlichem Wege ab.
Must-haves und Nice-to-haves
- Inhaltsversicherung mit Betriebsausfall (Must-have): Deckt Schäden am Inventar und sichert den Betrieb bei längerer Schließung ab – zum Beispiel nach Brand oder Wasserschaden. Wichtig: Die Versicherung sollte dem Neuwert des Inventars entsprechen und die realen Umsätze widerspiegeln.
- Elementarschadenversicherung (Must-have): Relevant durch Klimarisiken wie Starkregen. Fehlt sie, kann ein einziger Schaden existenzbedrohend sein.
- Cyberversicherung (Nice-to-have, zunehmend wichtig): Schützt vor Hackerangriffen, Datenverlust und Erpressung. Enthält meist auch eine Notfall-Hotline, die im Akutfall direkt weiterhilft.
- Rechtsschutz (Optional): Hier zeigt sich Jens Daniel zurückhaltend – seine Erfahrung der letzten 30 Jahre zeigt, dass gute Kontakte zu erfahrenen Jurist:innen häufig mehr Wert sind, als eine Rechtsschutzversicherung.
Typische Versicherungslücken
Auf die Frage nach typischen Versicherungslücken bei Apotheken resümiert Daniel, dass hier vor allem die Deckungssummen für Medikamentenverderb aufgrund von unvorhergesehenem Versagen der Kühleinrichtungen nicht ausreichend sind. Außerdem beobachtet er immer wieder zu geringe Betriebsausfallsummen – hier sollten im Versicherungsfall sowohl Personal- als auch Fixkosten mit gedeckt sein.
Der richtige Makler macht den Unterschied
Laut Daniel ist ein gutes Vertrauensverhältnis zum Versicherungsmakler obligatorisch – in seinen Augen ist der Idealfall ein unabhängiger Makler, der nicht nur im Dienst einer Versicherung ist. Außerdem betont er: „Ein guter Makler muss die Apotheke kennen – nicht nur die Police“. Er sollte die individuellen Risiken der Apotheke verstehen, proaktiv auf Änderungen hinweisen und unabhängig vergleichen können.
Mitarbeitende absichern – und binden
In Zeiten von Personalmangel spielt auch eine langfristige Mitarbeiter:innenbindung für viele Apotheken eine essentielle Rolle um positiv in die Zukunft schauen zu können. Hier können Versicherungen wie zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Krankenversicherung als Benefit eingesetzt werden und die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Allerdings macht Daniel klar: Nur, wenn der Nutzen den Mitarbeitenden bewusst ist, wirkt er sich positiv auf Bleibedauer, Motivation, Ausfallquote und Arbeitsklima aus.
Regelmäßige Überprüfung ist Pflicht
Mindestens einmal im Jahr sollten Inhaber:in und Makler:in einen gemeinsamen Blick auf die Aktualität der Policen werfen:
- Sind alle aktuellen Risiken und Werte erfasst?
- Ist die Betriebsausfallversicherung ausreichend hoch angesetzt?
- Sind neue Mitarbeitende oder zusätzliche Standorte berücksichtigt?
Fehler vermeiden
Gerade bei einem Wechsel des Versicherungsanbieters – etwa aufgrund niedrigerer Beiträge – muss genau geprüft werden, ob die Policen wirklich deckungsgleich sind. Schon kleine Unterschiede in den Vertragsbedingungen können im Schadensfall teuer werden. Ein detaillierter Vergleich aller Leistungen und Ausschlüsse ist daher Pflicht, bevor ein Wechsel erfolgt.
Fazit: Ein solider Versicherungsschutz ist kein „nice to have“, sondern unternehmerische Pflicht. Häufig wird von Inhaber:innenseite die Steuerberatung als wichtigster externer Partner gesehen – „und das ist sie auch“, so Daniel, „aber sie schaut nur zurück. Mindestens ebenso wichtig ist, die Zukunft mit dem passenden Versicherungsschutz im Blick zu haben.“ Es gilt: Wer die Must-haves abdeckt, Nice-to-haves individuell sinnvoll ergänzt, regelmäßig prüft und auf einen unabhängigen Makler setzt, schützt seine Apotheke zuverlässig – und investiert gleichzeitig in die Bindung und Motivation seines Teams.