Risiken trotz E-Rezept

Tipps für den Retaxschutz 07.10.2026 15:02 Uhr

Berlin - 

Apotheken erhalten immer wieder Retaxationen von Krankenkassen. Die beanstandeten Rezepte fielen im Arbeitsalltag nicht auf und das Abgabedatum liegt mitunter Monate zurück. Doch die Forderungen der Kassen können reduziert werden, wenn einige Aspekte beachtet werden. 

Auf das Jahr hochgerechnet verliert jede Apotheke einen vier- bis fünfstelligen Betrag durch Retaxationen. Darauf weist das Rechenzentrum Noventi hin. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. In manchen Betrieben fehlt qualifiziertes Personal, weshalb der Prüfprozess leidet. Dazu kommen zahlreiche unterschiedliche Regelungen, Vorschriften und Fristen, die es einzuhalten gilt.

Komplexität wegen verschiedener Rezepte

Mit der Einführung des E-Rezepts waren die Hoffnungen groß, dass das Risiko für Retaxationen sinken würde. Doch durch die Vielzahl von Rezeptarten sei die Komplexität sogar gestiegen. Drei Viertel aller Apotheken erhalten laut Noventi im Durchschnitt pro Monat mindestens eine Retaxation – manche sogar deutlich mehr. Und bei mehr als der Hälfte der Retaxierungen kürzen die Krankenkassen den Rechnungsbetrag – im schlechtesten Fall sogar auf null.

Deshalb sollten klassische Retaxfallen geprüft werden. Dazu zählen die vorhandene Berufsbezeichnung der verordnenden Person, mögliche Fehler in der Freitextverordnung, die korrekten Vertragskennzeichen und die vollständige Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstättennummer. Auch Formalien wie die Abgabefrist oder der vorhandene Arztstempel sollten gecheckt werden.

Vier-Augen-Prinzip für Hochpreiser

Bei hochpreisigen Arzneimitteln lohnt sich das Vier-Augen-Prinzip und eine doppelte Kontrolle. Bei Rabattverträgen helfen die Warenwirtschaftssysteme. Apotheken sollten auf Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot achten.

Eine Herausforderung für Apotheken sei, dass sich Regelwerke regelmäßig ändern. „Was gestern noch korrekt war, kann heute bereits kritisch sein. Insbesondere Rezepteinreichungen rund um den Monatswechsel führen immer wieder zu kuriosen Retaxfällen, beispielsweise in Verbindung mit Preisänderungen oder Änderungen von Rabattverträgen.“ Hilfreich sei, das Team für typische Retaxfallen zu sensibilisieren und auf dem aktuellen Stand zu halten. Zudem könnten Inhaber die Beträge der Retaxationen für ein Jahr sammeln und diese rückwirkend mit ihrem Abrechnungszentrum prüfen, um vermeidbare Fehler nicht zu wiederholen.