Retax-Schutz stärkt Team 12.08.2026 14:50 Uhr
Rabattverträge, Sonder-PZN oder Pflichtangaben: Retaxfallen lauern für Apothekenangestellte an vielen Stellen. Doch verschiedene Prüfprogramme und die Einführung des E-Rezepts erleichtern die Abläufe, um Kürzungen oder Null-Retaxierungen durch Krankenkassen zu vermeiden.
Retaxationen sind mit der Einführung des E-Rezepts für viele Apothekenteams leichter zu managen. Die Prüfprozesse finden direkt bei der Abgabe statt und finden oft laufen sie in eine zweite, spätere Kontrolle – etwa wenn es sich um hohe Rezeptbeträge handelt.
Retax-Risiko Rezeptfälschung
In vielen Apotheken sind Angestellte bei bestimmten Arzneimitteln alarmiert – besonders in einer Kombination: Wenn es um Schmerzmittel oder Abnehmspritzen geht, die auf Papierrezepten verordnet sind und es keinen Bezug zur Kundin oder dem Kunden gibt. Dahinter könnte eine Rezeptfälschung stecken. Wird ein Arzneimittel abgegeben, das per falscher Verordnung bei den Kassen landet, ist eine Retax garantiert.
Mittlerweile sind die Abläufe in vielen Teams so organisiert, dass solche Fallen schnell erkannt werden. Im stressigen Apothekenalltag dürfen auch weitere Aspekte nicht untergehen, wie etwa die Dokumentation von Sonderkennzeichen, die ebenfalls zum Alltag gehört. Die entsprechenden Rezepte müssen lückenlos begründet und mit der korrekten Sonder-PZN versehen werden.
Arbeitsabläufe anpassen
Ist die Prävention von Retaxierungen im Arbeitsablauf verankert, fühlt sich das Team gestärkt und kann sich auf Prüfprozesse verlassen. Die Investition in den Retaxschutz kann sich lohnen – pro Jahr können durch Nachforderungen der Kassen laut Noventi 9000 Euro anfallen. Wichtig sind Schulungen und die Benennung einer oder eines Rezeptkontrollbeauftragten. Dadurch verliert das Thema seinen bedrohlichen Charakter.
Doch auch in den Betrieben, in denen die Abläufe gut umgesetzt sind und die Kontrolle läuft, können weiterhin Fehler passieren, die mit einer Retaxation enden. Dann ist es sinnvoll, sich an den Verband zu wenden und die Widerspruchsfrist im Blick zu haben. An vielen Beispielen hat sich bereits gezeigt, dass ein Einspruch gelingen kann. Die IKK classic etwa nahm erst kürzlich eine Retaxation wegen einer fehlenden Chargennummern beim E-Rezept zurück.