Steueränderungsgesetz

Gastro-MwSt sinkt, Entfernungspauschale steigt 04.12.2025 11:44 Uhr

Berlin - 

Während die Rufe nach einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel lauter werden, schafft die Bundesregierung an anderer Stelle Fakten: Beim Restaurantbesuch wird nur der reduzierte Satz von 7 Prozent fällig. Mit dem Steueränderungsgesetz, das jetzt im Bundestag beschlossen werden soll, sollen auch andere Wahlversprechen eingelöst werden.

Im September hatte das Kabinett den Entwurf zum Steueränderungsgesetz beschlossen. Darin enthalten ist unter anderem die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von derzeit 19  Prozent auf 7  Prozent ab dem 1. Januar 2026. Bereits in der Pandemie hatte es eine solche Maßnahme befristet gegeben, nur der Verkauf außer Haus wird derzeit mit 7 Prozent besteuert. Kalkuliert wird mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 3,6 Milliarden Euro. „Diese Maßnahme stabilisiert Betriebe, die mit Personalkosten, Energiepreisen und gestiegenen Wareneinsatzquoten kämpfen. Sie sichert Arbeitsplätze und Vielfalt in Innenstädten. Gerade in ländlichen Regionen verlieren wir mit jeder geschlossenen Gaststätte auch ein Stück Lebensqualität vor Ort. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.“

Zudem soll ab dem kommenden Jahr die Entfernungspauschale einheitlich auf 38 Cent je Kilometer für alle Steuerpflichtigen angehoben werden. Derzeit können für die ersten 20 Kiometer nur 30 Cent angesetzt werden. Gleiches soll auch für diejenigen Steuerpflichtigen mit beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung gelten.

Bei Parteispenden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit verdoppelt werden: Künftig sind 50 Prozent von bis zu 3300 Euro bei Einzel- und 6600 Euro bei Zusammenveranlagung von der Steuerschuld abzugsfähig. Darüberhinausgehende Aufwendungen können künftig im selben Umfang als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. „Die Anpassung der Höchstbeträge ist zur Inflationsbereinigung geboten, da die letzte Anhebung zum 1. Januar 2007 erfolgte. Sie soll zudem politische Partizipation fördern und somit der Stärkung der Demokratie dienen.“

Außerdem steigen die Ehrenamtspauschalen von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschalen von 3000 auf 3300 Euro. Vereinsvorstände, insbesondere mit Schatzmeisterfunktion, sollen von bürokratischen Hürden entlastet werden, indem die Freigrenzen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zweckbetriebe bei sportlichen Veranstaltungen sowie die umsatzsteuerrechtliche Durchschnittsatzgrenze von 45.000 auf 50.000 Euro und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben werden. Eine Sphärenzuordnung von Einnahmen soll es bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro nicht mehr geben. Gemeinnützige Körperschaften können Photovoltaikanlagen anschaffen und betreiben, E-Sport wird als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts anerkannt. Und Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, sollen steuerfrei sein.