19 Merkmale überprüfen

Checkliste gegen Rezeptfälschungen 12.01.2026 16:00 Uhr

Berlin - 

Wie lässt sich die massive Zunahme an Rezeptfälschungen stoppen? Beim APOTHEKE LIVE wurde klar, dass es mehr Austausch braucht. Denn mit ein paar Kniffen lassen sich viele Rezepte rechtzeitig aus dem Verkehr ziehen. Wegducken ist keine Option.

Die AOK Nordost gehört zu jenen Kassen, die besonders häufig von Rezeptfälschungen betroffen sind. Laut Julia Goldmann, Beratungsapothekerin vom Arzneimittelinformationsdienst der Kasse, geht der Schaden mittlerweile in die Millionen. In den vergangenen Jahren habe die Zahl stark zugenommen: „Rezeptfälschungen gab es schon vor 2024, aber dabei ging es eher um missbrauchsgefährdete Substanzen, oft wurden die Privatrezepte für den Eigenbedarf gefälscht.“ Mittlerweile gebe es vermehrt gefälschte Kassenrezepte – für Abnehmspritzen wie Ozempic oder Mounjaro, aber auch orale Onkologika und sogar Allergiepräparate.

Wer steckt dahinter?

Laut Marie-Anne Tokaji von der Staatsanwaltschaft München gibt es Erkenntnisse, dass die Arzneimittel nach Osteuropa abgesetzt werden, teilweise auch nach Russland. „Ob die Drahtzieher dort sitzen, wissen wir nicht. Es handelt sich um eine große Strukture, die sich auf viele Ebenen erstreckt.“ Nach Angaben der Staatsanwältin sind die Rezepte oft sehr gut gefälscht, sodass sie nicht ohne Weiteres zu erkennen seien. Auffällig sei in der Regel vor allem der Modus Operandi: Oft sei die Arztpraxis weiter weg, oft handele es sich um Medikamente, die gekühlt werden müssten.

Auffällig sei auch, dass die Präparat oft telefonisch vorbestellt würden, wobei die Anrufer meist im Ungefähren blieben und auch das Rezept vorab nicht übermitteln wollten. Zur Einlösung erschienen dann oft Personen, die nicht mit denen auf dem Rezept übereinstimmten. Und mitunter gebe es auch sprachliche Verständigungsprobleme. „Natürlich sollte man niemanden unter Generalverdacht stellen. Aber man sollte hellhörig werden, wenn solche Indizien in Kombination auftreten.“

Das bestätigte auch Sven Lobeda aus der Apotheke Johannstadt in Dresden. „Wir sind vielleicht nicht täglich, aber wöchentlich mit Fälschungen konfrontiert.“ Auch er findet es wichtig, niemanden unter Generalverdacht zu stellen, nur weil er oder sie mit einem Papierrezept komme. „Wenn man objektiv und kritisch bleibt und ohne Vorurteile, dann klappt es in der Regel auch, die Fälschung zu erkennen. Insbesondere wenn mehrere Leute draufschauen.“

Details lassen Apotheken aufhorchen

Auch er findet, dass es nicht das eine Kriterium gibt, um Fälschungen zu erkennen. Zwar habe es schön Fälle gegeben, in denen selbst die Arztunterschrift identisch gewesen sei, „immer mit demselben Kringel“. In der Regel seien es aber die Muster, die auffällig seien: Wenn eine Person aus Chemnitz ihr Rezept in Dresden einlöse, es sich um einen Hochpreiser handele und noch zwei oder drei weitere Dinge auffällig seien, dann müsse man stutzig werden. „Wie kommt es zu diesem Szenario?“

Die einfachste Lösung aus seiner Sicht wäre es, keine Hochpreiser mehr auf telefonische Bestellung abzugeben. „Dann hätte man wahrscheinlich 90 Prozent abgeblockt“, so seine Erfahrung. Aber auch darüber hinaus gebe es noch weitere Kriterien, auf die man achten müsse.

„Wenn ich weiß, wonach ich gucken muss, habe ich eine gute Chance, eine Rezeptfälschung vor der Abgabe zu erkennen.“ In Sachsen greife man dabei auf 19 Merkmale zurück, die über die eigentliche Prüfungspflicht hinausgingen, aber zur Erkennung von Fälschungen nützlich seien.

„Wenn jemand an einem Mittwochnachmittag anruft, ist das noch kein Merkmal. Aber wenn er das Rezept dann nicht schicken will, sondern das Medikament am Freitag abholen will, dann werden wir hellhörig. „Wenn vier oder fünf von 19 Kriterien zutreffen, dann ist die Sache für uns irgendwann klar.“

Der „sächsische Weg“

In Sachsen habe man sich auch entschieden, sich offensiv über Rezeptfälschungen auszutauschen. So würden alle Fälle nicht nur an benachbarte Apotheken, sondern auch an die Kammer gemeldet. Dort werde eine Liste gepflegt, die dann alle Kolleginnen und Kollegen abrufen könnten.

Angst, selbst Ärger zu bekommen, müssen die Apotheken laut Lobeda dabei nicht haben: „Datenschutz greift nur bei Missbrauch, nicht bei Fälschung.“

Dieser sogenannte sächsische Weg sei auch möglich geworden, weil man eng mit Ministerium, Landesdirektion sowie Staatsanwaltschaft zusammenarbeite. „Man muss offensiv werden, damit Fälscher keine Chance haben. Leider sehen wir außerhalb von Sachsen kaum Fortbildung dazu, weil viele Kammern Angst vor Retaxationen haben.“

Auch Lobeda hat schon Retaxationen klassiert, an einem Tag sei in seiner Apotheke zweimal dieselbe Fälschung eingelöst worden. „Und wir hatten auch die Caprelsa-Fälschung, eine haben wir erkannt, eine beliefert.“ Das habe sein Team aber erst richtig motiviert, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. So habe man eine interne Schulung durchgeführt, die später auch als Grundlage für ein Webinar der Apothekerkammer gedient habe.

„Im Nachgang lässt sich wohl jede Fälschung irgendwie erkennen. Da bringt es doch nichts, erst noch auf die Kasse zu warten, statt sich selbst mit der Problematik auseinanderzusetzen.“

Retax mit Augenmaß

Laut Goldmann retaxiert zumindest die AOK Nordost mit Augenmaß: „Wir fahren hier eine sehr apothekenfreundliche Retaxpolitik. Unser Ansatz ist präventiv: Wir finden es deutlich besser, wenn Fälschungen im Vorhinein erkannt werden. Deshalb informieren wir so viel, während wir wirklich selten retaxieren. Der Bärenanteil des Schadens liegt bei uns, nur ein absoluter Bruchteil wird retaxiert.“

Was bedeutet Augenmaß? „Wir haben uns 2024 für ein abgestuftes Vorgehen entschieden. Denn wir wollen so realistisch wie möglich einschätzen, ob eine Fälschung im Alltagsstress hätte erkannt werden können.“

Ein starker Retaxgrund sei beispielsweise, wenn eine falsche Dosierung vermerkt sei oder eine Rücksprache mit Arzt behauptet werde, die offensichtlich nicht erfolgt sei. „Wenn sich Merkmale summieren, die man schon bei erstem Blick erkennen sollte, ist das ein Retaxgrund.“

Aus ihrer Sicht ist es wichtig, dass zu einem gewissen Grad auch Retaxationen durchgeführt werden. „Sonst gibt es ja einen Anreiz, Fälschungsmerkmale gar nicht erst wahrzunehmen, weil keinen wirtschaftlichen Schaden zu befürchten ist.“

Bei Zweifel anrufen

Apotheken sollten bei Fälschungsverdacht aktiv nachfragen, bevor sie ein Rezept beliefern. Denn wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass es sich um eine Fälschung handele, dürfe es auch nicht mehr in die Abrechnung gegeben werden.

Das Angebot werde von vielen Apotheken auch bereits angenommen. Anfang des Jahres habe es drei bis vier Anrufe pro Tag gegeben, zur Zeit sei es etwas ruhiger geworden. Als Kasse sehe man sich in der Pflicht, bei der Verifzierung mitzuwirken. „Natürlich kann man bei uns anrufen und gewisse Cluster abfragen, etwa die Versichertennummer. Das ist im Grunde nichts anderes als die Frage nach der Zuzahlungsbefreiung.“

Auch sie findet, dass Apotheken keine Angst haben müssen, sich auf Glatteis zu begeben. „Aus unserer Sicht darf man Fälschungen anzeigen, weil die Daten auf dem Rezept in dem Sinne fiktiv sind.“

Lobeda gab zu bedenken, dass man den Aufwand berücksichtigen müsse. „Wir schauen zunächst, wer der Geschädigte ist. Wenn das Rezept nicht beliefert wird und es sich noch um eine reine Urkundenfälschung handelt, informieren wir den Arzt. Der müsste dann Strafanzeige, um die Tat nicht zu dulden.“ Die Apotheke stelle nur Strafanzeige, wenn ein Rezept beliefert worden sei. Allerdings habe man kürzlich die Polizei rechtzeitig hinzugezogen, sodass der Täter sogar in der Apotheke gestellt werden konnte.

Die Haltung der Kassen kann er sogar verstehen: „Unsere Verträge sagen ganz klar, dass wir bei Verdacht auf eine Fälschung nicht beliefern dürfen.“ Dann müsse man den Patienten unter Umständen auch einmal vertrösten: „Es ist doch legitim zu sagen, dass man erst Rücksprache mit dem Arzt halten muss. Das ist doch nichts anderes, als wenn die Dosierung fehlt.“

Er würde sich wünschen, dass endlich transparenter mit dem Problem umgegangen werde. Am besten wäre, wenn vor allem das E-Rezept von den Praxen genutzt werde. Ebenfalls hilfreich wäre eine Datenbank, über die man wenigstens eine einfache, datenschutzkonforme Bestätigung zurück erhalte.

Goldmann wünscht sich, dass die Apotheken sich tatsächlich mit dem Problem auseinandersetzen und die Informationen, die etwa ihre Kasse veröffentliche, beachten. „Für uns ist wichtig, dass die Apotheken sich bewusst machen, dass auch in ihrer Apotheke gefälschte Rezepte eingelöst werden könnten.“ Alle müssten an einem Strang ziehen, um das Problem zumindest einzudämmen. „Eine Person in der Apotheke sollte das Thema zum Schwerpunkt machen und einmal pro Woche nachschauen, welche neue Informationen es gibt. Sie sollte die Kolleginnen und Kollegen informieren und für größtmögliche Sensibilität sorgen. Denn am Ende sitzen wir alle im selben Boot.“