Corona-Impfung: Vergütung sinkt, Altersgrenze steigt 11.08.2026 08:58 Uhr
Ab September steigt die Vergütung der Apotheken für eine Grippeimpfung auf 11 Euro. Abstriche müsse die Betriebsstätten bei Corona-Impfungen machen, sobald die Vakzine in Einzeldosisbehältnissen zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen Apotheken erst Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Corona impfen.
Wird in der Apotheke gegen Corona geimpft und die Dosis wurde aus einem Mehrdosisbehältnis entnommen, kann die Hauptleistung mit 13,58 Euro und dem Sonderkennzeichen 17717400 abgerechnet werden. Das Honorar soll die Durchführung der Impfung und deren Dokumentation sowie den Umgang mit dem Mehrdosisbehältnis und den erhöhten Dokumentationsaufwand abdecken.
Erst wenn keine Mehrdosisbehältnisse aus der Bundesbeschaffung mehr verfügbar sind oder diese das Verfallsdatum erreicht haben, dürfen Apotheken Einzeldosisbehältnisse verwenden und abrechnen. Kommen diese in der Apotheke zum Einsatz, sinkt das Impfhonorar für die Corona-Impfung aber auf 11,53 Euro. Abgerechnet wird über das neue Sonderkennzeichen 19816477.
Corona-Impfung erst ab 18
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde zudem in § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt, dass in Apotheken Schutzimpfungen nur bei Personen durchgeführt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Daher gilt seit dem 2. Juli die bisherige Regelung, dass eine Corona-Impfung in der Apotheke bereits ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich ist, nicht mehr.
Für Corona-Impfungen kann in der Saison 2026/27 laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) für Erwachsene der an die Variante LP.8.1 30 mg zentral vom Bund beschaffte Impfstoff in Mehrdosisbehältnissen verwendet werden. Erst wenn die Bestände des Bundes verbraucht beziehungsweise verfallen sind, erfolgt der Übergang in die Regelversorgung und die Corona-Impfung wird in Einzeldosen zur Verfügung stehen.