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Importarzneimittel: Wie wird abgerechnet? 29.10.2024 11:45 Uhr

Berlin - 

Drohen Versorgungsengpässe oder Therapielücken, weil auf dem deutschen Markt kein entsprechendes Arzneimittel verfügbar ist, kann auf Einzelimporte zurückgegriffen werden. In solchen Fällen kann es erlaubt sein, Arzneimittel aus anderen Ländern einzuführen. Doch für die Abrechnung müssen Regeln befolgt werden. Ein Überblick.