E-Mail abgefangen

Fake-Rechnungen: Käufer muss doppelt zahlen 28.08.2026 12:14 Uhr

Berlin - 

Immer wieder erhalten Apotheken Rechnungen, die täuschend echt aussehen, aber gefälscht sind. Das Nachsehen hat in den meisten Fällen der Kunde. Denn wer aufgrund einer manipulierten E-Mail den vereinbarten Kaufpreis auf das Konto von Betrügern überweist, ist gegenüber dem Verkäufer grundsätzlich weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer den Schaden durch ein eigenes pflichtwidriges Verhalten verursacht oder mitverursacht hat. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschieden.