Insolvenz: Inhaber kommen ein Jahr zu spät 21.07.2026 10:30 Uhr
Die Anhebung der Apothekenvergütung bringt für viele Betriebe nicht die erhoffte Entlastung. Die finanzielle Lage bleibt mitunter angespannt. „Es ist nicht so einfach, man muss eine gewisse Größe haben, um überleben zu können“, sagt Insolvenzverwalter Matthias Dieckmann aus Landshut. Ein Problem: „Die meisten Apothekeninhaber kommen sechs bis zwölf Monate zu spät.“
Der eigene Abschluss sollte fortwährend im Blick behalten werden. „Apothekeninhaber sollten die eigene wirtschaftliche Entwicklung und Liquidität laufend analysieren und Ursachen der Krise frühzeitig identifizieren“, sagt Dieckmann. „Allerdings stecken manche den Kopf in den Sand, andere denken, sie könnten das Ruder noch rumreißen.“
Apothekenerträge unter Druck
Ist eine Insolvenz nicht mehr zu stoppen, biete sie Apotheken auch eine Chance, gerade wenn diese frühzeitig handeln. „Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken ist so angespannt wie seit Jahren nicht mehr. Bundesweit sinkt die Zahl der Betriebe kontinuierlich, gleichzeitig steigen Personal-, Energie- und Betriebskosten, während die Erträge vielerorts unter Druck stehen. Wer erste Warnsignale früh erkennt, hat jedoch mehr Handlungsspielraum, als viele vermuten.“
Zahlungsunfähige Inhaberinnen und Inhaber können entweder einen Verkauf anstreben oder den Betrieb in Eigenverwaltung weiterführen. Dieckmann verweist darauf, dass dies gut hinterfragt werden sollte. „Die Eigenverwaltung kann kostenintensiv sein, da an den Inhaber hohe Anforderungen wie die Erfüllung insolvenzspezifischer Pflichten gestellt werden.“ Dafür werde eine spezialisierte Beraterin oder ein Berater benötigt, der bezahlt werden müsse. „Die Kosten hierfür sind erheblich. Der Stundensatz liegt bei etwa 300 Euro oder mehr.“
Mietverträge und Bankdarlehen neu aushandeln
Zudem könnten in Eigenverwaltung gewisse Probleme nicht gelöst werden. „Die Vergütung bleibt, Skonto wird nicht mehr gewährt.“ Allerdings könnten ungünstige Mietverträge und Vereinbarungen mit Banken gelöst und neu verhandelt werden. Auch die Mitarbeiterzahl sei ein Aspekt, der geprüft werde. „Im Vorverfahren gibt es Zeit, die Probleme zu analysieren. Ein Begleiter ist wichtig, der auch bei den Verhandlungen etwa mit dem Großhandel unterstützt.“
Altschulden könnten im Rahmen eines Insolvenzplans neu geordnet werden. Wirtschaftlich belastende Vertragsverhältnisse lassen sich überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Gleichzeitig kann der Apothekenbetrieb grundsätzlich fortgeführt werden. Das schaffe Stabilität für Mitarbeitende, Kundschaft und Geschäftspartner und erhöhe die Chancen, das Vertrauen in die Apotheke zu erhalten.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung sei kein einfacher Ausweg und kein Allheilmittel. Sie biete jedoch Apotheken, deren Geschäftsmodell grundsätzlich tragfähig ist, die Chance auf einen geordneten Neuanfang.
Insolvenz-Image im Wandel
Dieckmann betont, dass man bei einer Insolvenz nicht pauschal sagen könne, dass die Inhaberinnen oder Inhaber schlecht wirtschaften. „Manchmal kommen externe Faktoren dazu. Ich habe in den vergangenen Jahren festgestellt, dass eine Insolvenz immer weniger ein Stigma darstellt und Betroffene nicht mehr um ihr Ansehen fürchten müssen. Das war vor 20 Jahren noch anders, da hat man sich nicht mehr aus dem Haus getraut.“