Auf die Ausgangsstoffe kommt es an

Rezepturtipp: Erwärmen und ergänzen Alexandra Negt, 15.10.2020 08:53 Uhr

Wärme verbessert die Löslichkeit. Nach dem Abkühlen müssen Verdunstungsverluste ausgeglichen werden. Doch nicht alle Rezepturen können problemlos mit Wasser & Co. ergänzt werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Wärme dient vor allem bei Lösungsprozessen der Prozessbeschleunigung. Einige Substanzen können überhaupt erst durch Erwärmen vollständig in Lösung gebracht werden. Nach dem Abkühlen müssen Verdunstungsverluste ergänzt werden. Auch bei anderen Rezepturen kommt es zu solchen Verlusten, so beispielsweise bei leicht flüchtigen Grundlagen oder Gelen mit langen Quellzeiten. Nicht immer kann jedoch einfach mit Wasser & Co. auf 100 Prozent aufgefüllt werden.

In der Rezeptur gehört das Erwärmen zum Alltag. Das NRF unterscheide übrigens zwischen schwachem Erwärmen, Erwärmen und Erhitzen. Bei Temperaturen zwischen 25 und 40 °C spricht das NRF von schwachem Erwärmen. Erst ab 41 °C beginnt der Bereich des Erwärmens. Bei Temperaturen über 75 Grad wird erhitzt. Neben dem Wasserbad kann auch auf einer Heizplatte erwärmt werden. Für spezielle Rezepturen kann auch im Trockenschrank erwärmt oder erhitzt werden. Als Raumtemperatur gelten übrigens Temperaturen zwischen 15 und 25 °C.

Erwärmen bei Herstellungen

Beim Erwärmen auf dem Wasserbad muss der Rezeptar einige Punkte beachten. So soll die Erwärmung des zu erwärmenden Gutes beispielsweise lediglich durch den Kontakt des Behältnisses mit dem Luft-Wasser-Gemisch im Wasserbad erfolgen. Praktisch bedeutet das, dass das Gefäß nicht im Wasser hängt, sondern durch die entstehende Wärme erwärmt wird. Zunächst scheint diese Vorgehensweise langsamer zu sein, die Wärmeverteilung in der Luft ist jedoch gleichmäßiger als im Wasser. Das Gerät wird also nur minimal mit Wasser befüllt, so dass ein „Trockenlaufen“ während der Wärmeanwendung ausgeschlossen werden kann. Die tatsächliche Temperatur des zu erwärmenden Gutes ist dabei in geeigneter Weise zu bestimmen. Das NRF beschreibt die gängige Methode mittels Infrarot-Thermometer.

Erwärmen bei Prüfungen

Bei Prüfungen gelten andere Vorgaben beim Erwärmen. Hier bezeichnen Temperaturangaben die Temperatur des Wassers im Wasserbad und das Wasserbad ist weitestgehend mit Wasser befüllt. Beschreibt die Prüfvorschrift ein Vorgehen „im Wasserbad“, so soll das Prüfbehältnis zu einem angemessenen Anteil in das Wasser eingetaucht wird. Dagegen steht die Anweisung „auf dem Wasserbad“. Diese Formulierung bedeutet, dass das Behältnis nur mit dem Boden in das Wasser eingetaucht wird. Bei Herstellungen sowie bei Prüfungen gilt: Es soll kein Wasser aus dem Luft-Wasser-Gemisch im Wasserbad im Behältnis kondensieren.

Gefäße gegebenenfalls Abdecken

Damit kein Wasser in das Gefäß gelangt und Verdunstungsverluste eingeschränkt werden, können Becherglas & Co. abgedeckt werden. Häufig geschieht dies mit Hilfe von Alufolie. Diese sollte bei gleichzeitiger Herstellung mehrerer Rezepturen oder langer Erwärmungszeit beschriftet werden. Einige Substanzen sind so schwer in Lösung zu bringen, dass sie auf einer Wärmeplatte mit Magnetrührer über mehrere Stunden stehen müssen. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten die Herstellgefäße beschriftet werden. Auch Haushaltsfolie aus Polyethylen eignet sich laut NRF zum Abdecken beim Erwärmen. Auch die dehnbare, weißlich durchscheinende Parafilm-Verschlussfolie kann genutzt werden. Bei stärkerem Erwärmen ist zu beachten, dass die Luft sich ausdehnt und aus dem verschlossenen Gefäß entweichen können muss.

Trockenschrank für Augensalben und Dronabinol

Der Trockenschrank kommt in den meisten Apotheken seltener zum Einsatz. Er wird nur noch für wenige Rezepturen benötigt und dient häufig nur der schnellen Trocknung von Kapselbrettern an stressigen Rezepturtagen. Eine Stammzubereitung, bei der das Gerät noch benötigt wird, ist die Einfache Augensalbe DAC NRF S. 47. Die Zusammensetzung besteht nur aus zwei Substanzen: Weiße Vaseline und dickflüssiges Paraffin. Stehen in der Rezeptur weder LAF noch Rezepturwerkbank zur Verfügung, sind unter den gegebenen Umständen möglichst hygienisch einwandfreie Bedingungen zu schaffen. Die Einfache Augensalbe DAC kann nach der Herstellung durch trockene Hitze sterilisiert werden. Hierfür muss die Salbe bei 160 °C für 120 min hitzesterilisiert werden.

Auch Dronabinol kann im Trockenschrank verflüssigt werden. Das Harz, welches in Spritzen ohne Kanüle ausgeliefert wird, muss vor der Herstellung erwärmt werden. Nur so kann der Stoff weiterverarbeitet werden. Beim Erhitzen im Trockenschrank wird Dronabinol im Originalbehältnis bei 70 °C für etwa fünf Minuten erwärmt. Der Wirkstoff ist dann zur Weiterverarbeitung bereit, wenn er flüssig und gut zu dosieren ist. Alternativ kann auch mit einem Fön erhitzt werden. Der Vorteil hier: Der Rezeptar sieht, wann der Stoff flüssig genug ist. Durch die Wärme dehnt sich das Dronabinol aus und tritt aus der Spritzenöffnung aus.