Antrag aus Bayern/NRW

Vorrat gegen Engpässe: Prämie für Apotheken und Großhandel Patrick Hollstein, 11.05.2023 12:30 Uhr

Für die morgige Sitzung des Bundesrats zum ALBVVG gibt es einen neuen Vorschlag aus Bayern und NRW. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Am morgigen Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem geplanten Gesetz gegen Lieferengpässe. Zusätzlich zu den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses haben Bayern und Nordrhein-Westfalen noch einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, der einen Anreiz für zusätzliche Vorräte in Apotheken und beim Großhandel vorsieht.

In dem Antrag zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird als kurzfristig greifende Lösung vorgeschlagen, eine „angemessene Vorhaltung von versorgungsrelevanten Arzneimitteln im Regelsystem auf allen Handelsstufen, insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel, mit dem Ziel der Überbrückung oder zumindest der Verschiebung von zukünftigen Engpässen“ aufzubauen. „Dabei soll eine kostendeckende und auskömmliche Vergütung, unter anderem von Beschaffung, Lagerhaltung und soweit erforderlich Lagerumwälzung, vorgesehen werden.“

Zur Begründung wird auf die aktuell angespannte Versorgungslage bei zahlreichen Arzneimitteln hingeweisen. Es sei zu befürchten, dass diese Lage auch im kommenden Herbst und Winter fortbestehe. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen griffen erst mittel- bis langfristig und führten daher zu keiner kurzfristigen Entspannung der Lage.

Unzureichende Vorratspflichten

Um kurzfristig vor dem kommenden Winter für Entlastung zu sorgen und die Versorgungslage schnellstmöglich zu entspannen, wird „eine Aufstockung der Lagerbestände und die Bildung eines Puffers, der bereits über die Sommermonate aufgebaut werden kann“, vorgeschlagen. „Die derzeit arzneimittelrechtlich bereits vorgeschriebenen Vorhaltekapazitäten sind, wie die aktuelle Versorgungssituation widerspiegelt, nicht mehr ausreichend und sollten daher ausgebaut werden.“

Mit einer flächendeckenden Aufstockung der Lagerhaltung über alle Handelsstufen hinweg – ergänzend zu der im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Bevorratung von Rabattvertragspartnern und Krankenhausapotheken – könnten lokale Unterversorgungen effektiv aufgefangen werden, heißt es in dem Antrag. „Zudem kann hierdurch erreicht werden, dass eine erhöhte Nachfrage oder Lieferkettenabbrüche nicht sofort auf die Arzneimittelversorgung durchschlagen. Hierdurch erhöht sich auch die Reaktionszeit aller Akteure im Fall von Lieferengpässen.“

Abstimmung zur Kostenübernahme

Allerdings dürften die betroffenen Handelsstufen damit nicht alleine gelassen werden: „Die mit der Erhöhung der Bestände verbundenen Kosten können von den Apotheken und Großhändlern und anderen Akteuren vor dem Hintergrund der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage, der Inflation sowie den hohen Energiepreisen nicht allein getragen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Übernahme der Kosten zwischen den Akteuren im Arzneimittel- und Apothekenwesen, der GKV und dem Bund abzustimmen.“