Apothekenvergütung

Kein Honorar für Verblisterung Karoline Schumbach, 19.03.2013 12:02 Uhr

Blisterapotheken alleine gelassen: Der BVKA moniert, dass die ABDA sich nicht um die Honorierung für die Verblisterung kümmert. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

In den vergangenen Jahren sind überall in Deutschland Blisterzentren entstanden. Denn viele Heime wollen es so bequem wie möglich. Doch noch immer haben die Apotheken keinen Anspruch auf Geld. Der Bundesverband für klinik- und heimversorgende Apotheken (BVKA) macht Druck, doch die ABDA mauert. Die Politik will sich nicht einmischen, solange sich die Apotheker nicht einig sind.

In der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wurden zwar die Anforderungen für das Stellen und Verblistern erstmals gesetzlich geregelt. Eine gesetzliche oder vertragliche Regelung, wie viel die Apotheken für das Verblistern in Rechnung stellen dürfen, fehlt aber nach wie vor.

Der BVKA sieht nicht nur die Zusatzkosten, sondern auch rechtliche Probleme: Die Verblisterung als Gratisleistung sei nach mehreren Gesetzen fragwürdig. Auf einer Experten-Tagung in Berlin stellte der Verband jetzt seine Rechtseinschätzung dazu vor.

Die ABDA will sich mit dem Thema aber vorerst nicht weiter beschäftigen, da zu wenige Apotheker profitierten. Bereits vor drei Jahren habe man dies klargestellt, und daran habe sich auch nichts geändert, sagte ABDA-Chefjurist Lutz Tisch: Es gebe keine Studien, die die Vorteile des Verblisterns aufzeigten. Eine rechtliche Lücke, wie der BVKA sie sieht, gibt es laut Tisch nicht.

Der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich machte deutlich, dass auf Seiten der Politik nichts passieren wird, bevor sich die ABDA und der DAV nicht zu diesem Thema positionieren oder in konkrete Verhandlungen einsteigen. Allein der Vorstoß des BVKA reiche nicht, zumal auch die Pflegeheime kein gesteigertes Interesse an einer gesetzlichen Regelung zur Vergütung hätten.

In dieser Legislaturperiode wird laut Henrich jedenfalls nichts mehr passieren. Er riet den heimversorgenden Apothekern, sich weniger auf die Verblisterung an sich zu fokussieren: Dies sei ein „totgerittenes Pferd“. Der BVKA solle besser im Sinne des Medikationsmanagements argumentieren.

Dass Verblistern und Medikationsmanagement eng zusammen gehören, hatte der BVKA bereits im Mai 2011 in seiner Bad Homburger Erklärung zur Heimversorgung klargestellt.