GKV-FinStG im Bundestag

Verbändeanhörung zum Spargesetz Patrick Hollstein, 21.09.2022 17:36 Uhr

Im Gesundheitsausschuss findet die Anhörung zum GKV-FinStG statt. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) geht auf die Zielgerade. Am Freitag findet die erste Lesung im Bundestag statt, in der kommenden Woche folgt die Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss. Änderungen gibt es bislang nicht.

Im Gesundheitsausschuss können am kommenden Mittwoch die Verbände ihrem Ärger über das Vorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch einmal Luft machen. Die Anhörung ist von 14 bis 16 Uhr angesetzt und öffentlich. Zuvor findet am Freitag im Bundestag die erste Lesung statt. Der eingebrachte Gesetzentwurf enthält keine größeren Änderungen. So ist die Anhebung des Kassenabschlag auf 2 Euro für zwei Jahre enthalten.

Änderungsanträge gibt es noch nicht, hier könnte aber in der kommenden Woche noch Bewegung in die Sache kommen. Der CDU-Abgeordnete Tino Sorge hat bereits angekündigt, dass er noch einmal einen Antrag einbringen will.

Der Bundesrat hatte sich zwar in der vergangenen Woche gegen diese sowie weitere Sparmaßnahmen zu Lasten der Pharmaindustrie gestellt, die man angesichts der globalen Entwicklungen eher stärken als schwächen müsse. Das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Lauterbach hatte sein Spargesetz beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München im Rahmen einer Video-Ansprache verteidigt. Das Defizit von 17 Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe er von seinem Amtsvorgänger Jens Spahn geerbt. Die Last müsste jetzt fair verteilt werden auf mehrere Schultern. „Es gibt auch eine Belastung, die bei Ihnen anfällt, und ich weiß, dass das schwer ist.“ Lauterbach bat um Verständnis, dass er „Effizienzreserven“ heben und den Klassenabschlag erhöhen müsse. „Ich hätte Ihnen diese Belastung gerne erspart“, so der Minister. Er werde den Apotheken aber „weitere Perspektiven eröffnen“, sagte er und nannte beispielhaft die Impfkampagne.