Lieferengpässe

Saarland: Apotheken dürfen Rezepturen tauschen Hanna Meiertöns, 15.02.2023 16:40 Uhr

Die Herstellung von Fiebersäften in Apotheken im Saarland wurde bis Ende Februar vereinfacht. Foto: Einhorn Apotheke Hamburg Altona
Berlin - 

Bei Lieferengpässen können Apotheken im Saarland nun flexibel und ohne bürokratischen Mehraufwand Fiebersäfte für Kinder selbst herstellen. Das sieht eine Vereinbarung vor, die unter anderem mit Krankenkassen und den Apothekerorganisationen getroffen wurde, wie das Gesundheitsministerium in Saarbrücken mitteilte. „Die Apotheken können je nach Verfügbarkeit sowohl Fertigarzneimittel abgeben als auch, im Bedarfsfall, notwendige Rezepturen anfertigen.“

Über den Jahreswechsel war es auch im Saarland zu Lieferengpässen bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fertigarzneimitteln, vor allem bei Fiebersäften für Kinder, gekommen. Um die Versorgung sicherzustellen, stellen die Apotheker die Arzneimittel teils selbst her oder importierten sie aus dem Ausland. Dies habe wegen Vorgaben, die eingehalten werden mussten, zu „erheblichem Mehraufwand“ geführt.

Bis Ende Februar

Das Ministerium hatte im Januar ein Treffen mit Beteiligten organisiert, bei dem man sich darauf einigte, „Wege zu vereinfachen“. Apotheker sollten die Arzneimittel, die nicht verfügbar sind, leichter selbst herstellen können, hieß es. Die Regelung gilt zunächst bis zum 28. Februar, demnach dürfen bei Rezepten über Fiebersäfte bei Nichtverfügbarkeit des Fertigarzneimittels auch Rezepturen abgegeben werden. Die Vereinbarung wurde mit der AOK Rheinland-Pfalz /Saarland und der IKK Südwest getroffen.

„Durch diesen Schritt wurde den Apotheken die erforderliche Flexibilität eingeräumt, um Lieferengpässen effektiv und unbürokratisch entgegenwirken zu können“, sagte Minister Magnus Jung (SPD). Grundsätzliche Reformen bei der Arzneimittelversorgung vom Bund seien aber weiter notwendig.

Kollegialer Austausch erleichtert

Auch für den kollegialen Austausch wurden die Bedingungen erleichtert, Apotheken im Saarland dürfen jetzt in dringenden Fällen nicht nur Fertigarzneimittel, sondern auch Rezepturen und Defekturen von anderen Apotheken beziehen.

Die Regelung ist vorerst nicht zeitlich begrenzt und kann nicht nur auf Fiebersäfte angewendet werden, sondern in besagten dringenden Fällen auf alle Arzneimittel, zum Beispiel Antibiotika.

Die Voraussetzungen für die Herstellung von Defekturen bleiben allerdings unverändert: Die nachweislich häufige ärztliche Verschreibung ist erforderlich, maximal 100 Packungen dürfen pro Tag hergestellt werden.