BtM im Kommissionierer

Apotheker: „Einen Rowa habe ich noch nie im Wald gefunden“ Sandra Piontek, 04.10.2023 13:15 Uhr

Auf dem diesjährigen DAT wurde der Antrag gestellt, BtM auch im Kommissionierer lagern zu dürfen. Foto: Mateusz Tondel
Berlin - 

Aus Baden-Württemberg kam im Rahmen der Hauptversammlung des diesjährigen Deutschen Apothekertags (DAT) der Antrag, Betäubungsmittel (BtM) auch im Kommissionierer lagern zu dürfen. Dieser löste eine kurzweilige Diskussion unter den Delegierten aus. 

Zur Frage, wo BtM in öffentlichen Apotheken korrekt gelagert werden dürfen, entbrannte kurzfristig eine Diskussion. Während Verbandspräsidentin Tatjana Zambo den Antragstellern das Problem erklärte und darauf verwies, dass es in vielen Apotheken bereits „gelebte Praxis“ sei, BtM im Kommissionierer zu lagern, konterte ein anderer Apotheker: „Wenn ich weiß, wo ich suchen muss, dann finde ich im Automaten ganz schnell die gewünschte Packung“.

Hinweis an Diebe

Weiterhin hieß es in der Diskussion: „Wer einen Automaten in der Apotheke hat, der weiß, dass aufgrund der chaotischen Lagerung ein manuelles Auffinden einer Packung unmöglich ist.“ Außerdem hänge sinnbildlich über dem Tresor ein unsichtbares Hinweisschild für Diebe: „Nimm den hier mit, da ist alles drin, was Du brauchst“, so ein Inhaber. Auch die Menge an BtM im Warenlager nehme ständig zu. „Man müsste sich einen größeren Tresor anschaffen, das kostet wieder viel Geld“, stieg ein anderer Inhaber mit in die Debatte ein. Ein anderer Inhaber habe in der Umgebung seiner Apotheke in der Vergangenheit etliche Einbrüche erlebt und betreut: „Tresore werden einfach geklaut. Einen Rowa allerdings habe ich noch nie im Wald gefunden.“

Große Mehrheit

Mit großer Mehrheit nahm die Hauptversammlung den Antrag an: „Wir fordern das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf, in der Richtlinie über die Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie in Alten- und Pflegeheimen die Anforderungen an die Lagerhaltung von Betäubungsmitteln (BtM) in öffentlichen Apotheken neu zu bewerten und die sicherungstechnischen Grundlagen für die Einlagerung von BtM-Fertigarzneimitteln in Kommissionierautomaten zu schaffen“.