Apothekenhonorar

Kassenabschlag ist fix Alexander Müller, 19.06.2013 14:40 Uhr

Beschlossene Sache: Der Kassenabschlag steigt im Juli auf 1,85 Euro. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Einigung zum Kassenabschlag ist beschlossene Sache. Nach dem GKV-Spitzenverband hat soeben auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) dem ausgehandelten Kompromiss formal zugestimmt. „Beiden Seiten werden große Zugeständnisse abverlangt, doch mit der Einigung lässt sich Rechtssicherheit für Apotheker und Krankenkassen herstellen“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. Damit ist der Zwangsrabatt bis einschließlich 2015 festgeschrieben. Die Paketlösung schafft zudem Klarheit für die Jahre 2009 und 2010.

Laut der Vereinbarung steigt der Abschlag zum Juli zunächst auf 1,85 Euro, bis Ende Juni wird dafür mit 1,75 Euro abgerechnet. 2014 beträgt der Zwangsrabatt dann durchgehend 1,80 Euro, im Jahr darauf 1,77 Euro.

Für die Jahre 2009 und 2010 bleibt der Abschlag bei 1,75 Euro – die Klagen gegen die jeweiligen Schiedssprüche werden zurückgenommen. Die Verhandlungskommissionen von Kassen und Apothekern hatten sich am 22. Mai auf dieses Paket verständigt.

Becker freut sich, dass die Krankenkassen ebenfalls schon vor dem morgigen Stichtag ihre Zustimmung erklärt haben. „Unser ganz besonderer Dank muss dem Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Rainer Hess für seine Mediation gelten. Die Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken können nun besser für die Zukunft planen“, so Becker.

Hess hatte sich von Anfang an für eine Paketlösung eingesetzt, damit die Apotheken auch für die vergangenen Jahre Rechtssicherheit haben. Da ein Schiedsspruch nur für das Jahr 2013 Gültigkeit besessen hätte, mussten sich die Parteien auf dem Verhandlungsweg einigen. Hess hatte hierzu allerdings Leitplanken gegeben.

GKV-Spitzenverband und DAV hoffen zudem darauf, das letzte Mal über den Abschlag gestritten zu haben. Bis Juli 2014 wollen sich die Vertragspartner über das weitere Vorgehen nach 2015 einigen.

Bis dahin soll der Gesetzgeber bearbeitet werden, damit der Kassenabschlag festgeschrieben wird. Bleibt eine Gesetzesänderung aus, soll der Abschlag von 1,77 Euro Basis für neue Verhandlungen sein.