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Zarzio fehlt „verschreibungspflichtig“ APOTHEKE ADHOC, 21.12.2017 09:16 Uhr

AMK-Meldung des Tages: Zarzio fehlt in einigen Chargen der Hinweis „verschreibungspflichtig“. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Zarzio (Filgrastim, Inopha) muss in diversen Chargen und unterschiedlichen Stärken zurück. Den Packungen des Reimports fehlt der Hinweis auf die Verschreibungspflicht.

Zarzio 30 Mio Einheiten, Inopha, 5 Fertigspritzen, Ch.-B.: GD6521, GF7838 und FP0920
Zarzio 48 Mio Einheiten, Inopha, 5 Fertigspritzen Ch.-B.: FW6113, GP1163, GR7686 und GU7059

Ohne „verschreibungspflichtig“ unterwegs: Der Reimporteur Inopha ruft das parallel vertriebene Filgrastim-haltige Zarzio zu 30 und 48 Millionen Einheiten in diversen Chargen zu je fünf Fertigspritzen zurück. Den Packungen der betroffenen Chargen fehlt der Hinweis auf die Verschreibungspflicht.

Apotheker werden gebeten, das Warenlager auf die betroffenen Chargen zu überprüfen und die Packungen unverzüglich zurückzugeben. Von eigenmächtigen Rücksendungen ist abzusehen. Die Abholung soll per Telefon unter 03378 - 5175 0 oder per Fax unter 03378 - 5175 90 angemeldet werden.

Zarzio ist ein Biological und in der Anlage 1 zum Rahmenvertrag gemäß § 129 Sozialgesetzbuch SGB V aufgeführt. Somit handelt es sich um ein austauschbares Arzneimittel. Laut Anlage sind Filgrastim Hexal und Zarzio gegeneinander austauschbar – hierbei handelt es sich um Original und Reimport. Der Mutterkonzern Sandoz vertreibt das Biosimilar in Österreich unter dem entsprechenden Markennamen. Apotheker müssen bei der Abgabe sehr sorgsam sein, denn sie können leicht in der Retax-Falle Filgrastim sitzen. So muss der Arzt eine namentliche Verordnung ausstellen, nur der Wirkstoff ist nicht ausreichend.